Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-12-17
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-12-17
Wortprotokoll
So, wie es einmal Zeiten gab, wo die ganze Schweiz ausschliesslich und nur über die Staus am Gotthard sprach, und so, wie es eine Zeit gibt, in der die ganze Schweiz ausschliesslich und nur über die Südanflüge in Zürich spricht, gab es auch einmal eine Zeit, wo die ganze Schweiz ausschliesslich und nur über die Neat-Planung im Kanton Uri sprach. In dieser Zeit haben die Räte Vorstösse überwiesen, die den Bundesrat verpflichteten, mit dem Kanton Uri eine konsensuale Lösung zu finden. Sie haben das höflich gemacht, Sie haben Vorstösse überwiesen. Es gab dagegen Medien, die sich rühmten, den zuständigen Bundesrat nach Uri "geprügelt" zu haben, damit er dort endlich eine konsensuale Lösung finde. Gefolgt von einem Riesentross von Medien bin ich auch tatsächlich nach Uri gepilgert; und nach vielen, vielen Verhandlungen haben wir eine konsensuale Lösung gefunden. Diese Lösung präsentieren wir Ihnen jetzt indirekt mit dieser Kreditfreigabe zum ersten Mal.
Ich ersuche Sie jetzt, von dem, was Sie damals von uns verlangt haben, nicht einfach ohne Not wieder abzuweichen. Denn wir sind der Meinung, dass es eine konsensuale Lösung sei. Herr Pfisterer sagte: Nein, das ist kein eigentlicher Vertrag; man hätte ihn besser machen müssen. Sie sagen mir ja immer wieder, dass ich die Verträge besser machen sollte. Das, was Sie vorgeschlagen haben - man hätte auf den Rechtsmittelweg der Betroffenen vertraglich verzichten [PAGE 1208] müssen -, kann man, so viel ist mir als Jurist noch geblieben, eben gerade nicht machen. Deswegen hat ja Ihre Kommission - da haben Sie mitgeholfen, und ich habe Sie dabei unterstützt - die Urner entsprechend in die Pflicht genommen. Wir haben diese Frist vom 31. März 2005 für den Baubeginn. Also, wenn es halt bis dann nicht geht, weil trotzdem Rechtsmittel eingelegt werden, dann ist das hinfällig. Das ist der rechtlich zulässige Weg. Dass eine konsensuale Lösung gefunden worden ist, bestätigen Ihnen ja auch der Regierungsrat und die beiden Standesvertreter des Kantons Uri.
Was Ihren Einwand betrifft, Herr Pfisterer, der Vorschlag mit der Vorinvestition sei nicht rechtmässig: Da gebe ich gerne zu, dass meine Leisten als ehemaliger Jurist vielleicht zu kurz sind, um mich mit Ihnen als alt Bundesrichter messen zu können. Aber das Bundesamt für Justiz hat hier nie protestiert. Wir haben die Sache im Bundesrat behandelt, und vom "Gral der juristischen Wahrheit" kommen, wenn wir auch nur Millimeter vom Gesetz abweichen, stets seitenlange Mitberichte. Hier ist nichts gekommen, weswegen ich mich eigentlich in der Auffassung bestärkt fühle, das sei eine rechtmässige Investition. Sie wird umso rechtmässiger, je massiver Sie ihr zustimmen werden.
Es geht nämlich auch um folgende beiden Fragen, die ich rechtlich schon in einen Zusammenhang zu stellen wage: Erstens sind wir gehalten, die Neat rechtzeitig zu erstellen. Nun ist zu befürchten, dass wir sie nicht rechtzeitig erstellen können, wenn wir an der Talvariante festhalten, wie wir sie vorgeschlagen haben.
Nun können Sie sagen: Ja, aber wenn nur in einem Kanton die Gemeinden und Betroffene mit Rechtsmitteln drohen, so kommt das einer Erpressung gleich; man kann sich hier nicht ohne weiteres davon leiten lassen! Das hat etwas. Auf der anderen Seite bin ich nicht so sicher, ob uns das Bundesgericht beim Projekt mit dem hohen Damm, wie es zunächst aufgelegt wurde, Recht gegeben hätte. Solche Überlegungen über die Aussicht eines Rechtsmittels darf man schon anstellen, und das scheint mir opportun und auch rechtlich zulässig zu sein.
Eine zweite Auflage, die wir aufgrund der Botschaft haben, besteht darin, dass der Betrieb dereinst auch funktionieren muss. Würden wir aber später die Variante "Berg lang" beschliessen und müssten dann diesen Tunnel noch bauen, so würde der Betrieb massiv unterbrochen. Das heisst, weil wir den Betrieb garantieren müssen, sind wir, um ihn garantieren zu können - und weil es höchst wahrscheinlich ist, dass die Variante "Berg lang" kommen wird -, gehalten, hier eine Vorinvestition zu leisten. Von daher betrachte ich es wenigstens als legitim und rechtlich zulässig, das zu tun.
Es wird Ihnen nun die Variante "Berg lang" mit dieser Vorinvestition, mit sämtlichen zur Verfügung zu stellenden Reserven, unterbreitet. Es wird natürlich noch ein Planungskredit nötig sein. Die Neat 2 wird durch Ihr Parlament noch zu beschliessen sein. Die eine Konsequenz hat Herr Stadler schon erwähnt: Die vertiefte Prüfung, ob eine Variante "Berg lang" überhaupt möglich ist, kommt zu einem Zeitpunkt, in welchem wir den Bau dieser Vorinvestition noch stoppen könnten. Jetzt geht es wirklich nur um die Kredite. Es ist nicht gesagt und nicht zu befürchten, dass diese 100 Millionen Franken in den Sand gesetzt sind, wenn man später die Variante "Berge lang" nicht machen könnte. Etwas anderes ist es, wenn ein späteres Gremium sie nicht will. Aber das weiss auch der Kanton Uri. Wir können nicht ein künftiges Parlament oder einen künftigen Bundesrat verpflichten. Das wissen wir, und Ihre Freiheiten sind diesbezüglich absolut gewahrt. Der Bundesrat, wie er jetzt zusammengesetzt ist, nimmt aber in Aussicht, Ihnen die Variante "Berg lang" vorzuschlagen. Er will das tun.
Von daher ersuche ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates, der durch Ihre Kommission ergänzt wurde, indem eben die Urner zeitlich in die Pflicht genommen wurden, zuzustimmen.