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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2003-12-17

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Ich hoffe nicht, dass bei Ihnen durch meine Wortmeldung das Gefühl aufkommt: "Quousque tandem, Henrice, abutere patientia nostra?" Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich als Urner zu dieser Thematik auch noch etwas sagen möchte.

Die Neat, zumal jene durch den Gotthard, macht nur dann Sinn, wenn sie als durchgehendes Transportsystem mit Flachbahncharakter ausgestaltet ist. Dazu brauchen wir nicht nur, wie es von Herrn Bundesrat Leuenberger gesagt worden ist, den Ceneri-Basistunnel, sondern wir brauchen insbesondere auch die Zufahrtslinien zu den Basistunneln, insbesondere die Zufahrtslinie im Raum Arth-Goldau zum Nordportal des Gotthard-Basistunnels in Altdorf.

Nun wissen wir - und es ist wichtig, darauf hinzuweisen -, dass die Zufahrtslinien nicht zu den finanzierten Neat-Investitionen gehören. Wohl aber gehören zu diesen finanzierten Neat-Investitionen die Verknüpfungen der Basistunnels mit den Stammlinien. Was aber die Zufahrtslinien anbetrifft, bestimmt Artikel 8bis des Alpentransit-Beschlusses, dass der Bundesrat gehalten sei, die Abstimmung der Neat-Bauvorhaben untereinander und im Gesamtzusammenhang sicherzustellen, und dass er zu diesem Zweck einen Sachplan gemäss Raumplanungsrecht zu erlassen habe, in welchem zumindest - zumindest! - die Zufahrtslinien festgelegt werden. Auch der Urner Bevölkerung ist bewusst, dass die Zufahrtslinie zum Basistunnel mit dessen Inbetriebnahme noch nicht erstellt sein wird, dass also, mit anderen Worten, auch nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels der gesamte Verkehr noch während längerer Zeit über die Stammlinie führen wird. Aber wenn es im Kanton Uri in einem Bereich, über alle politischen und gesellschaftlichen Gruppen hinaus, eine weitestgehende Übereinstimmung gibt, dann darüber, dass erstens eine neue Zufahrtslinie zum Gotthard-Basistunnel - wenn auch zeitlich nach Inbetriebnahme des Basistunnels - zu erstellen sei und dass zweitens diese Zufahrtslinie nicht durch den Talboden von Uri führen darf, sondern im Berg verlaufen soll.

Nun hatten wir bereits einmal, im Jahre 2000, einen Sachplanentscheid. Kollege Stadler hat auf diesen Sachplanentscheid und auf das, was im Gefolge dieses Sachplanentscheides gelaufen ist, hingewiesen. Ich möchte meinerseits dem Bundesrat für die Bereitschaft danken, die er damals gezeigt hat, mit den Behörden von Uri partnerschaftlich - wie sich dies in einem föderalistischen Bundesstaat gehört - zu einer guten Lösung zu kommen, sprich: dafür zu sorgen, dass eine Zufahrtslinie durch den Berg zumindest nicht verunmöglicht wird.

Nun ist also Uri mit der Situation konfrontiert, dass zum einen mit der Inbetriebnahme des Basistunnels der gesamte Verkehr noch über eine längere Zeit über die Stammlinie verläuft und dass auf der anderen Seite bezüglich der Zufahrtslinie, von der die Urner Bevölkerung wünscht, dass sie durch den Berg verläuft, noch gar keine Sicherheit besteht. Dies führt zu einer Konstellation, die mit dem Bild von kommunizierenden Röhren vergleichbar ist. Je wahrscheinlicher, je sicherer es ist, dass die Zufahrtslinie kommt und dass sie nach Möglichkeit eben durch den Berg geführt wird, desto grösser ist auf der anderen Seite die Bereitschaft, auf Begehren im Zusammenhang mit der Verknüpfung der Stammlinie mit dem Basistunnel zu verzichten. Zu diesen Begehren gehört insbesondere das Postulat der Unterquerung des Schächens.

Nun, bereits Kollege Stadler hat es gesagt: Uri will nicht den Fünfer und das Weggli. Wenn das Vorprojekt - und da möchte ich darauf hinweisen, Herr Kollege Pfisterer, dass wir bezüglich "Berg lang" eben lediglich eine Machbarkeitsstudie haben und diese Machbarkeitsstudie nun auf die Stufe eines Vorprojektes gebracht werden soll - vorhanden ist und der Bundesrat dieses genehmigen kann und dann gestützt hierauf bereit ist, den Sachplanentscheid entsprechend zu ändern, dann ist Uri bereit, auf die Unterquerung des Schächens zu verzichten. Umgekehrt aber: Wird der Planungskredit nicht beschlossen, was nicht zu hoffen ist, oder sollte sich - wie Kollege Stadler auch schon gesagt hat - herausstellen, dass "Berg lang" aufgrund des Vorprojektes nicht machbar ist oder mit derartigen Schwierigkeiten verbunden ist, dass man darauf verzichten sollte, dann müsste auf das Postulat der Unterquerung des Schächens zurückgekommen werden. Dies wäre zeitlich auch möglich. Es ist also nicht so, dass "Schächen tief", wenn heute gemäss Bundesrat oder gemäss Mehrheit entschieden werden sollte, nicht mehr möglich wäre. Herr Kollege Stadler hat den Zeitraum erwähnt.

Uri wird somit, wenn Sie der Mehrheit und dem Bundesrat zustimmen, nicht etwas konzediert, was anderen vorenthalten wird. Uri bekommt insbesondere mit dem Entscheid gemäss Mehrheit noch keine Zufahrtslinie. Es wird mit anderen Worten bezüglich Zufahrtslinie überhaupt nichts präjudiziert; es wird lediglich die Option "Zufahrtslinie durch den Berg" als Alternative zu einer Zufahrtslinie über den Talboden offen gehalten.

Wenn Herr Kollege Leuenberger heute mit Bezug auf Uri seiner Hoffnung Ausdruck gegeben hat, dass Tell irgendwie dabei helfen werde: Über diese Zufahrtslinie wird heute noch nicht entschieden. Man könnte sagen - es kommt mir kein besseres Zitat in den Sinn -: Ist es an der Zeit, so wird es auch zur Rede kommen.

Aber der Entscheid, den Sie heute fällen und für den wir beantragen, dass Sie Bundesrat und Mehrheit zustimmen mögen, ist politisch für Uri ausserordentlich wichtig. Es ist nicht übertrieben, was die Urner Regierung in ihrem Schreiben zum Ausdruck gebracht hat. Man kann sagen: In Uri leben lediglich 35 000 Personen, weniger als im Oberwallis beispielsweise. Ja, Uri ist, zumal bevölkerungsmässig, ein kleiner Kanton. Aber diese Bevölkerung hat nicht zuletzt aufgrund einer langen und mitunter ereignisreichen Geschichte das tief verwurzelte kollektive Selbstgefühl, einen vollwertigen Gliedstaat der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu verkörpern. Uri erbringt schon seit Jahren und Jahrzehnten im übergeordneten nationalen und internationalen Interesse, insbesondere im Transitbereich, enorme Leistungen - Leistungen, denen keine entsprechenden Gegenleistungen entgegenstehen und die nicht abgegolten werden. Ist es da zu viel verlangt, wenn Uri wünscht, dass die Zufahrtslinie zum Gotthard-Basistunnel im Berg verläuft, dass sie mithin umwelt- und raumplanungsverträglich ist? Helfen Sie mit, dass dieser Wunsch, zumindest heute, nicht verhindert wird.