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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-12-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-12-17

Wortprotokoll

Zunächst zur gesetzgeberischen Ausgangslage: Herr Jenny hat gesagt, Sicherheitsfragen würden aus dem Bauch entschieden. Das ist ein Punkt, wo ich anderer Auffassung bin. Wir sind nach dem Eisenbahngesetz und nach der Störfallverordnung dazu verpflichtet, jeweils auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik zu planen und dann auch die Realisierung so vorzunehmen. Es sollte also nicht einfach eine emotionale Entscheidung sein, sondern eine wissenschaftliche, so gut es geht.

Was das angeht, haben Sie zu Recht gesagt: Wir haben Expertisen gemacht, es gibt internationale Standards, und denen gemäss empfehlen wir diese zwei Röhren. Sie können sie auch nicht mit dem Tunnel in Thalwil vergleichen. Dieser ist erstens sehr viel kürzer, und es gibt gewissermassen zwei Etappen. Im Volksmund sagt man dem jetzigen Thalwilertunnel "Zimmerberg 1", und nachher kommt der "Zimmerberg 2". Aber dazwischen hat es eben eine Lücke, die es ermöglicht, zu einer allfälligen Unfallstelle vorzudringen. Zweitens gibt es im Thalwilertunnel Notausgänge nach oben; bei anderen Tunnels gibt es Querstollen, und das kann man beim Ceneri-Tunnel nicht machen. Beim Ceneri-Tunnel kann man weder von oben noch von der Seite einen Querstollen machen, deswegen unter anderem dieses Zweiersystem.

Noch etwas zur Grösse des Risikos: Sie haben gesagt, das Risiko sei in einem Tunnel unglaublich klein. Das Risiko, dass es zu einem Unfall komme, sei im öffentlichen Verkehr überhaupt unglaublich klein. Das stimmt. Das Risiko ist relativ klein. Aber wenn ein Unfall in einem Tunnel geschieht, sind die Schäden umso grösser, sehr viel grösser, als wenn der Unfall auf dem freien Feld geschieht; Herr Marty hat das vorher geschildert.

Deshalb, in Anbetracht der Tatsache, dass es hier um einen Mischtunnel geht, sowohl für den Personen- als auch für Güterverkehr, empfehlen wir Ihnen zwei Röhren, also den Minderheitsantrag abzulehnen.