Wicki Franz · Ständerat · 2003-12-18
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Diese neue Bestimmung übernimmt die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtes entwickelten Grundsätze. Es wird für geringfügige Änderungen der Stiftungsurkunde ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die Aufsichtsbehörde darf unwesentliche Änderungen der Stiftungsurkunde vornehmen, sofern diese aus triftigen, sachlichen Gründen als geboten erscheinen und dadurch keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden.