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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2003-12-18

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat die Kontroverse eigentlich schon dargestellt: Der Bundesrat beantragte ursprünglich, von der ausgewiesenen Überschussbeteiligung - nachdem in Absatz 3 ja definiert ist, was "Überschuss" und "Überschussbeteiligung" ist - [PAGE 1230] mindestens 90 Prozent auszuweisen und den Vorsorgeeinrichtungen zuzuleiten. Die Kommission wollte flexibel sein und sagte: Wir übertragen dem Bundesrat die Kompetenz, jeweils festzuhalten, welcher Anteil der Überschussbeteiligung an die Vorsorgeeinrichtungen und Vorsorgewerke weiterzuleiten sei.

Für mich war eigentlich die entscheidende Diskussion in der Kommission die: Ein Kommissionsmitglied warf die Frage auf, ob es denn einen Zusammenhang zwischen dem, was unter "Winterthur-Diskussion" bekannt geworden sei, und dieser Frage der Überschussbeteiligung gebe. Wenn ich mich richtig erinnere, lautete die Antwort aus bundesrätlichem Munde: Jawohl, es gebe durchaus einen Zusammenhang zwischen diesen beiden Dingen, nachdem der Bundesrat nämlich einen neuen Umwandlungssatz "vorsichtig berechnet hat, könnte dieser Umstand wieder zu Überschüssen führen, die dann zu verteilen wären". In der Kommission war aus bundesrätlichem Munde auch ganz klar zu vernehmen, dass der Bundesrat die Absicht habe, falls man ihm die Kompetenz gebe, diese Überschussbeteiligung in der Höhe von 85 oder 90 Prozent festzulegen. So steht es mindestens im Protokoll.

Das hat die Minderheit dazu bewogen zu sagen - ich zitiere jetzt Herrn Bundesrat Villiger aus einem anderen Zusammenhang -, das Selbstverständliche subito zu regeln, und zwar auf Gesetzesebene, im Interesse der Rechtssicherheit, der Nachvollziehbarkeit, was bei Versicherungen offenbar wichtig ist, der Zuverlässigkeit, der Klarheit und der Berechenbarkeit.

Ich beantrage Ihnen also, die ursprüngliche Formulierung des Bundesrates zu wählen. Tun Sie das umso eher, als inzwischen ja festzustehen scheint, dass sich der Bundesrat ohnehin mit der Absicht trägt, diese 90 Prozent zu fixieren. Schreiben wir es ins Gesetz, für jedermann einsehbar, für jedermann nachvollziehbar, im Interesse der Rechtssicherheit.