David Eugen · Ständerat · 2003-12-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Zu Artikel 37 muss ich sagen: Er betrifft die besonderen Regelungen für die Kollektivlebensversicherung in der beruflichen Vorsorge. So, wie der Artikel jetzt als Kommissionsantrag dasteht, wurde er im Rahmen der 1. BVG-Revision beschlossen, die auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten wird. Mit anderen Worten: Die bundesrätliche Fassung beruht noch auf einer früheren Fassung; das, was Sie in der Kolonne der Kommissionsanträge sehen, ist das, was wir jetzt bereits beschlossen haben, was wir hier, mit anderen Worten, nur noch bestätigen.
Es gibt eine Differenz bei Absatz 4. Auf diese möchte ich separat zu sprechen kommen, wenn es vorher keine Bemerkungen gibt.
[VS]
Präsident (Schiesser Fritz, Präsident): Wird das Wort zu den Absätzen 1 bis 3 verlangt? - Das ist nicht der Fall. Wir behandeln somit Absatz 4.