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David Eugen · Ständerat · 2003-12-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Sicher ist dieser Artikel 9 ein zentraler Artikel des ganzen Gesetzes. Hier geht es nämlich um die Solvenz der Versicherungswirtschaft, d. h. darum, welche Vorschriften der Staat machen muss, damit die Versicherten einigermassen sicher sein können, dass sie am Schluss ihre Leistungen auch erhalten. Dementsprechend müssen im Gesetz Eigenmittelvorschriften gemacht werden. Man spricht dann jeweils von der so genannten Solvabilität, die hier geregelt wird.

Wir schlagen Ihnen von der Kommission aus in Absatz 2 vor, dass insbesondere die international anerkannten Standards - das ist die Ergänzung - zu berücksichtigen sind. Es gibt in der Versicherungswirtschaft heute Regeln, die weltweit angewendet werden, insbesondere die Grundsätze der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher. Es ist aus wettbewerblicher Sicht natürlich wichtig, dass unsere eigenen Unternehmen, die wir in der Schweiz haben, in etwa die gleichen Aufsichtsregeln und insbesondere Eigenmittelregeln haben, wie sie weltweit gelten, weil sonst natürlich Wettbewerbsnachteile eintreten würden.

Ich möchte gerade noch daran anschliessen: Mit Absatz 3 hat der Bundesrat die Kompetenz, Vorschriften über die anrechenbaren Eigenmittel zu erlassen. Sie finden in der Botschaft Ausführungen dazu. Hier wird es eine Änderung geben. Bisher wurden die Eigenmittel primär nach dem Prämienvolumen berechnet. Nun kommt neu hinzu, dass man Eigenmittelanforderungen auch aufgrund der finanziellen Risiken, der versicherungstechnischen Risiken und der organisationstechnischen Risiken aufstellt.

Es kommen hier neue Anforderungen, und es ist gerade hier in diesem Artikel sehr wichtig, dass der Bundesrat nachher [PAGE 1227] bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen einfache, präzise und rechtssichere Regeln mit möglichst wenig Ermessensspielräumen aufstellt. Sonst führt dies nur zu vielen Streitereien, ob jetzt die Eigenmittelvorschriften eben eingehalten seien oder nicht. Es ist ein Anliegen der Kommission, dass das Regelungswerk gerade betreffend diesen Punkt auf der unteren Ebene möglichst transparent, einfach, nachrechenbar und einfach umsetzbar gestaltet wird.

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