Lexipedia

Fässler Hildegard · Nationalrat · 2000-06-05

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-05

Wortprotokoll

Wir entscheiden hier über ein Geschäft, über dessen Grundsätze wir uns wohl einig sind. Doch wie so häufig sind wir uneins darüber, welche Massnahmen zur Stärkung dieser Grundsätze richtig sind. Nicht zuletzt deshalb, weil es auch um die Verteidigung handfester Interessen geht.

Um das Kind gleich beim Namen zu nennen: In der WAK wurde gesagt, es solle keine "Lex Ebner" oder "Lex Blocher" gemacht werden. Ich bin allerdings der Ansicht, es wäre den beiden Herren zu viel der Ehre angetan, würde man das Problem auf diese beiden Namen reduzieren.

Wo herrscht also Konsens?

1. Der Finanzplatz Schweiz soll nicht geschwächt werden.

2. Insider-Geschäfte sind verwerflich. Im "Cash" vom 28. Januar dieses Jahres sagte Leo Hug, Sprecher der Schweizer Börse, Insider-Geschäfte seien widerlich und schadeten dem Finanzplatz.

Welche Massnahmen wurden bisher ergriffen? Seit 1988 haben wir den Insider-Artikel 161 im Strafgesetzbuch. Seine Wirkung ist, milde gesagt, leicht präventiv, mehr nicht. Sie erinnern sich sicher alle an den Fall des ehemaligen Finanzchefs der Zürich Versicherungen, Markus Rohrbasser. Im bereits zitierten "Cash"-Artikel stand auch: "Zyniker wetten natürlich auf einen Freispruch". Sie haben Recht bekommen.

Obwohl die von der Schweizer Börse voruntersuchten Fälle zunehmen - 1999 waren es 50, davon wurden 19 an die zuständige Strafverfolgungsbehörde überwiesen -, werden wohl auch weiterhin kaum Verurteilungen erfolgen. Die direkt betroffenen Behörden begrüssen deshalb flankierende Massnahmen - heutzutage ein Modewort -, damit der zahnlose Artikel 161 StGB Biss bekommt. Insbesondere soll mehr Transparenz geschaffen werden, und zwar mit der Absicht einer präventiven Wirkung.

Zu dieser Transparenz führt der zweite Punkt der Parlamentarischen Initiative Strahm mit der Offenlegungspflicht für Personen, welche in Fusionen und Firmenübernahmen involviert sind. Natürlich höre ich schon die sattsam bekannten Klagerufe der Bankgeheimnisfetischisten. Ihnen kann ich nur entgegnen: Transparenz trägt wesentlich mehr zum Ansehen des Finanzplatzes Schweiz und damit zu seiner Stärkung bei als ein rückwärts gerichtetes Sich-Klammern an entschwindende Werte.

Der erste Teil der Parlamentarischen Initiative möchte ein auch von den Unternehmern in der WAK anerkanntes Problem lösen: Es ist offensichtlich, dass ein Investor, der Einsitz im Verwaltungsrat einer börsenkotierten Aktiengesellschaft hat, in einen Interessenkonflikt geraten kann. In einer Zeit, in der angelegtes Geld möglichst hohe Renditen abwerfen muss, kann es durchaus zum Nachteil des Unternehmens sein, wenn solche Anleger im Verwaltungsrat sitzen. Statt ins Unternehmen zu investieren, werden hohe Gewinne ausgeschüttet. Dieser an und für sich verständliche Konflikt soll vermieden werden, zum Wohl der Unternehmen, aber auch zum Wohl jener Aktionärinnen und Aktionäre, welche kein solches unvermeidliches Insider-Wissen haben.

Erlauben Sie mir zum Schluss, dass für einmal auch ich in Wirtschaftsfragen die USA als Vorbild erwähne. Mit dem Argument, dass das Insider-Business den Finanzmarkt kaputt macht, herrscht dort eine viel restriktivere Haltung: grössere Offenlegungspflicht, strengere Kriterien, härtere Bestrafung. Schützen wir unseren Finanzplatz effektiv; setzen wir dem Insider-Artikel Reisszähne ein - auch zum Wohl des Wirtschaftstandortes Schweiz. Dies kann mit einem Ja zur Parlamentarischen Initiative Strahm und einem Nein zum Antrag der Kommissionsmehrheit gelingen.