Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2004-03-01
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-01
Wortprotokoll
Mit dieser Motion wird für einmal ein Vorstoss vom zuständigen Departement fast überholt: Seit vierzehn Tagen läuft eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf, welcher im Sinne der vorliegenden Motion eine Übertragung der Militärversicherung als eigene Versicherung an die Suva zur Diskussion stellt. Die Motion würde also mit diesem Gesetz, wie es der Bundesrat nun den interessierten Kreisen zur Beurteilung vorlegt, bereits erfüllt.
Die Änderung für die Suva und insbesondere die Militärversicherung wäre vor allem organisatorischer Art. Die Finanzierung der Militärversicherung verbleibt selbstverständlich beim Bund, weil sich die Leistungspflicht aus Artikel 59 und 61 der Bundesverfassung ergibt und aus allgemeinen Bundesmitteln bestritten wird. Das soll auch so bleiben. Nicht vorgesehen ist in diesem Zusammenhang - mindestens nach der Motion aus dem Ständerat -, auch die Leistungen zu überprüfen. Das wäre eine Massnahme, die in einer Überarbeitung des Militärversicherungsgesetzes vorgesehen werden könnte, aber es hat nichts mit der Motion zu tun.
Trotz der Unterschiede im Leistungsbereich sind die Abläufe in den beiden Versicherungen bekanntlich etwa gleich; Prävention, Rehabilitation der Verunfallten, die Wiedereingliederung in den Beruf usw. sind unabhängig von der Unfallursache genau gleich zu handhaben. Es ist also sinnvoll, diese Synergien zu nutzen und damit teure Doppelspurigkeiten zu [PAGE 23] vermeiden. Diese Überführung wird auf der einen Seite dazu beitragen, dass militärversicherte Betroffene nach Militärunfällen von der grossen Erfahrung der Suva profitieren können. Auf der anderen Seite können durch den Einsatz bestehender Mittel für beide Versicherungen Kosten eingespart werden.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.