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Goll Christine · Nationalrat · 2004-03-01

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-01

Wortprotokoll

Die Hysterie um die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist vorbei. Die Fakten belegen, dass Panikreaktionen fehl am Platz sind, auch wenn die Privatversicherer nach wie vor auf hohem Niveau jammern. Deshalb muss auch mit der herbeigeredeten Notwendigkeit Schluss sein, einschneidende Massnahmen zu Sanierungen zu ergreifen, welche die Versicherten nur unnötig verunsichern und belasten oder welche gar zu Rentenkürzungen führen.

Die nationalrätliche SGK hat in dieser Vorlage verschiedene substanzielle Verbesserungen zugunsten der Versicherten angebracht. Zu den drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen ist eine Vorbemerkung notwendig: Bevor über irgendwelche Sanierungsmassnahmen entschieden werden kann, muss auf alle Fälle umfassend informiert werden. Das heisst, die Vorsorgeeinrichtung muss den Arbeitgeber, muss die Arbeitnehmenden bzw. die Versicherten, aber auch die Rentner und die Rentnerinnen umfassend nicht nur über die Unterdeckung, sondern über das Ausmass und die Ursachen der Unterdeckung und über die ergriffenen Massnahmen informieren. Diese umfassende Informationspflicht und Transparenz hat die nationalrätliche Kommission auch im Gesetz verankert. Das ist eine erste substanzielle Verbesserung zugunsten der Versicherten.

Nun zu den Sanierungsmassnahmen; während der Dauer der Unterdeckung sollen folgende Massnahmen möglich sein:

1. Es soll möglich sein, Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden zu erheben, wobei die Beiträge der Arbeitgeber mindestens gleich hoch sein müssen wie die Summe der Beiträge der Arbeitnehmenden.

2. Sofern Beiträge von Rentnerinnen und Rentnern überhaupt ins Auge gefasst werden, besteht die Kommission darauf, dass die Höhe der Renten bei Entstehung des Rentenanspruchs auf jeden Fall gewährleistet bleibt. Bereits der Ständerat hat bei dieser Bestimmung klargestellt - und dies im Gegensatz etwa zum Bundesrat -, dass auf den obligatorischen Anteilen der Renten keine Beiträge von Rentnern und Rentnerinnen erhoben werden dürfen. Zudem hat die Kommission im Gesetz ein Mitspracherecht für die Rentner und Rentnerinnen verankert. Das heisst, die Vorsorgeeinrichtungen müssen dieses Mitspracherecht in die Praxis umsetzen. Das sind zwei weitere substanzielle Verbesserungen in dieser Vorlage zugunsten der Versicherten, in diesem Falle vor allem zugunsten der Rentner und Rentnerinnen.

3. Der Vorschlag des Bundesrates - dem der Ständerat übrigens unverständlicherweise gefolgt ist -, dass der Mindestzinssatz noch weiter unterschritten werden darf, fand bei unserer Kommission gar kein Gehör. Nach dem bereits zweimal erfolgten Kniefall des Bundesrates vor der Privatversicherungslobby ist die ersatzlose Streichung dieser Sanierungsmassnahme - also der Möglichkeit der Unterschreitung des Mindestzinssatzes -, wie das die SGK oppositionslos beantragt, nichts als folgerichtig. Eine Unterschreitungsmöglichkeit wäre gravierend, weil damit nicht nur das System der beruflichen Vorsorge zerstört würde, sondern weil vor allem das verfassungsmässig garantierte Leistungsziel sinnlos gefährdet würde.

Die Möglichkeit, den Mindestzinssatz weiter zu unterschreiten, wäre auch ein Freipass für die Arbeitgeberseite, die sich so nicht mehr an Sanierungsmassnahmen beteiligen müsste. Eine Hierarchie der verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten ist nämlich im Gesetz nicht vorgesehen. Im Bereich des BVG-Obligatoriums darf das Leistungsziel nicht unterschritten werden, weil sonst die Renten noch tiefer ausfallen würden, als sie ohnehin schon sind. Letztlich käme die Massnahme unter Buchstabe c der gänzlichen Abschaffung des Mindestzinssatzes gleich. Mit der Streichung des Buchstabens c hat die nationalrätliche SGK eine dritte wesentliche Verbesserung zugunsten der Versicherten angebracht; ich bitte Sie, auch den Einzelantrag Ruey abzulehnen.

Das Vertrauen in die zweite Säule sinkt in der Bevölkerung. Die vom Parlament beschlossenen Transparenzbestimmungen müssen endlich und so schnell als möglich in Kraft gesetzt werden. Doch das Bundesamt für Privatversicherungen arbeitet einmal mehr in die Taschen der Lobby der Privatversicherungen und vergisst dabei die Interessen der Versicherten. Das Gejammer über das BVG-Verlustgeschäft muss aufhören. Sanierungsmassnahmen sollen möglich, aber nicht unverhältnismässig sein.

Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Sie wird nur im Sinne der Mehrheitsvariante auf diese Vorlage eintreten; das heisst: keine Rentenkürzungen für Rentner und Rentnerinnen, keine weitere Unterschreitung des Mindestzinssatzes, ein Mitspracherecht für die Pensionierten und die Pflicht zu einer transparenten Informationspolitik. Das sind die Eckpfeiler, mit denen die SP-Fraktion Sanierungsmassnahmen in der beruflichen Vorsorge befürwortet.