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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2004-03-01

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-01

Wortprotokoll

Herr Ruey, Sie wissen es, der Bundesrat hat den Mindestzins mit Blick auf die Ertragslage einerseits, aber andererseits auch explizit mit Blick auf die Lage der Pensionskassen mit diesen 2,25 Prozent sehr tief angesetzt. Dieser tiefe Mindestzinssatz muss den Kassen nach der Formulierung des Bundesrates Gelegenheit geben, sich zu erholen. Er ist schon so tief angesetzt, dass diese Gesichtspunkte eben mitberücksichtigt sind.

Der zweite Gesichtspunkt ist von Herrn Fasel ausgeführt worden. Die Unterschreitung des Mindestzinses ist auch insoweit problematisch, als die Arbeitgeber nicht einbezogen sind. Wenn man die Mindestzinsregelung öffnet, dann schafft man für die Kassen - wo die Arbeitgeber oft ja faktisch dominant sind, auch wenn es eine paritätische Mitbestimmung gibt - die Möglichkeit, eine Sanierung durchzuführen, ohne dass sich die Arbeitgeber daran beteiligen müssen, und das ist auch nicht gerecht.