Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-03
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03
Wortprotokoll
Zur Frage der Anzahl der Programme der SRG: Hier möchte ich auf den Grundsatz zurückkommen, den ich beim Eintreten auf diese Vorlage bereits erwähnt habe. Mit diesem ganzen Gesetz möchten wir eine starke nationale Radio- und Fernsehgesellschaft schaffen - beziehungsweise garantieren, weil es sie ja schon gibt. Ich muss es nochmals sagen: Die wahre Konkurrenz der SRG, das sind nicht lokale oder sprachregionale Veranstalter, die heute in der Schweiz noch nicht zum Zuge kommen könnten. Die wahren Konkurrenten sind jene im Ausland: in Deutschland, Frankreich und Italien. Von daher wollen wir eine starke SRG haben.
Nun gehört zu einer starken SRG nicht, dass sie pro Sprachregion ein einziges Programm verbreiten könnte. Natürlich gibt es die Idealvorstellung für die Kohäsion dieses Landes, dass in einem einzigen Programm möglichst viele Gesellschaftsschichten angesprochen werden könnten. Das ist aber durch die Realität längst überholt, und das ist insbesondere auch durch das Programmangebot aus dem Ausland längst überholt. Es ist heute so, dass Sie einen Kultursender, einen Jugendsender, einen Sender für klassische Musik, einen Informationssender usw. haben. Aber dass das ein und dieselbe starke SRG machen muss, im Namen der nationalen Kohäsion, das ist die tiefe Überzeugung des Bundesrates. Deswegen möchte er der SRG die Anzahl der Programme nicht beschränken.
Herr Schlüer, es ist ein Irrtum zu glauben, dass sich ein Feld auftäte, wenn man die SRG auf möglichst wenige Programme beschränken würde, auf dem sich innovative schweizerische Fernseh- und Radiokonkurrenz sammeln und entfalten könnte. Das ist eben nicht so, sondern diese allfälligen Lücken, die so geschaffen würden, die würden durch die ausländische Konkurrenz geschlossen. Deswegen halten wir hier an unserer Fassung fest.
Zur zweiten Frage, ob auch über die Art der Programme bestimmt werden könne, einfach eine Erklärung, damit das nicht falsch verstanden wird: Es ist natürlich Aufgabe der Konzessionsbehörde - also des Bundesrates -, festzulegen, ob ein solches Gesuch der SRG dann in einem Jugendprogramm oder in einem Car-Programm bestünde, je nachdem eben in einem Spartenprogramm bestünde. Es geht natürlich nicht darum, dass wir einem Veranstalter einfach sagen, er könne nochmals ein weiteres Programm haben, ohne dass man sich über die Art und Weise - ob jetzt Jugendprogramm, Kulturprogramm, Informationsprogramm usw. - irgendwie einigt. Es geht nicht darum, dass die Konzessionsbehörde im Detail sagen würde, wie dieses Jugendprogramm - DRS3 beispielsweise - exakt ausgestaltet sein muss; das liegt in der Autonomie des Veranstalters.
Zur Frage der Quoten: Hier ersuchen wir Sie, die beiden Minderheiten abzulehnen. Was die Minderheit I vorschlägt, ist an und für sich, rein puristisch gesehen, schon recht, aber sie nähme dem Bundesrat die Möglichkeit eines Druckmittels. Ich bin nicht ganz sicher, ob letztlich nicht doch das Druckmittel drohender Quotenregelungen - es hat ja im Parlament vonseiten aller Fraktionen immer wieder Vorstösse für solche Quotenregelungen gegeben - auch ein bisschen dazu geführt hat, dass sich die SRG bewegt hat. Gerade im Bereich des Films und der Musik ist in letzter Zeit einheimisches Schaffen sehr viel stärker gefördert worden. Ich glaube, das hat der Qualität der Programme durchaus gedient. Von daher ist es vielleicht gar nicht schlecht, dass für den Fall der Fälle, wenn solche Kriterien zu wenig angewendet werden, im Notfall, auf dem Verordnungswege oder in der Konzession zu einer Quote gegriffen werden könnte. Es ist vielleicht gar nicht schlecht, dass man dieses Damoklesschwert noch ein wenig "baumeln" lässt.
Deswegen sollten beide Minderheitsanträge abgelehnt werden.