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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-03

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03

Wortprotokoll

Die Gründe für ein Verbot politischer Werbung sind in der Tat in hohem Grade staatspolitischer Natur. Wir sind der Auffassung, dass Wahl- und Abstimmungskämpfe enorm verteuert würden, wenn die Parteien und Komitees auch noch Radio- und Fernsehspots schalten müssten. Wer viel Geld hat, könnte sich so mehr politischen Einfluss erkaufen; insbesondere das Fernsehen ist heute ein bestimmender Faktor bei der öffentlichen und privaten Meinungsbildung. Politische Parteien, aber auch Abstimmungskomitees würden so finanziell noch mehr belastet.

Bei uns ist das Problem wegen der direkten Demokratie viel, viel gravierender als im angrenzenden Ausland, weil wir sehr viel mehr Urnengänge haben als eine repräsentative Demokratie, in der die Urnengänge nur gerade in periodischen Parlamentswahlen bestehen. Sie möchten bitte auch beachten, dass die gedruckte Presse bedeutende Einnahmenausfälle erleiden müsste - auch das ist staatspolitisch und verfassungsrechtlich bedenklich.

Wir haben dennoch eine Änderung gegenüber der heutigen Rechtslage vorgenommen. Das ist auf ein Urteil zurückzuführen, das in einem Fall im Bereich des Tierschutzes gefällt worden ist und das besagt, man könne politische Werbung nicht so weit interpretieren, wie wir das getan haben. Wir möchten das Verbot also auf den eigentlichen Kernbereich reduzieren, nämlich auf Werbung bei Wahlen oder Abstimmungen und auf Werbung von und für Parteien sowie für Kandidaten.

Eine Frage, die ja immer wieder aktuell ist, ist die, ob Werbung für Kernkraft oder für ein Kernkraftwerk erlaubt ist. In normalen Zeiten wäre sie durchaus erlaubt. Unmittelbar vor einer Abstimmung über eine Atom-Initiative könnte sie dann aber eben nicht erlaubt werden. Wir können aber nicht sagen, sie habe einen politischen Gehalt und sei immer verboten. Deswegen haben wir das hier etwas eingeschränkt.

So ersuchen wir Sie, dem Bundesrat zuzustimmen.