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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2000-06-05

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-05

Wortprotokoll

Die alles entscheidende Frage im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Initiative Wyss und der Motion der SPK lautet: Wissen junge Mitbürgerinnen und Mitbürger, was sie tun, oder wissen sie es nicht, wenn sie sich am politischen Leben dieses Landes beteiligen?

Alle von uns erhalten jahrein, jahraus Besuche von Schulklassen, die sich für unsere Arbeit in diesem Haus interessieren. 60 000 Besucherinnen und Besucher sind es jährlich, wie ich gestern in der Zeitung gelesen habe. Wir freuen uns darüber, wenn wir wahrgenommen werden. Die meisten dieser Besucher absolvieren ihren Parcours durchs Bundeshaus im Rahmen ihres staatsbürgerlichen Unterrichts und sind zwischen 15 und 18 Jahren alt.

Haben Sie im Gespräch mit diesen Jugendlichen schon einmal gedacht: Typisch 16-jährig, es fehlt ihm halt noch der Durchblick! Oder umgekehrt: Aha, eine so kluge Frage kann nur eine über 18-Jährige stellen! Wohl kaum. Vielmehr dürfte es Ihnen ergangen sein wie mir: Man stellt fest, dass es interessierte und weniger interessierte Teenager gibt; das Alter ist nebensächlich. Viele Besucherinnen und Besucher wollen ohnehin am liebsten nur die Stars in diesem Haus und vielleicht noch die Bundesräte sehen. Auch diese Feststellung hat keinen Bezug zum Alter.

Entscheidend ist, wie ich bereits gesagt habe, die Frage der Urteilsfähigkeit. Urteilsfähigkeit im Sinne unseres Rechtsverständnisses heisst, das eigene Handeln selbständig bestimmen und seine Folgen abschätzen können. Je gefährlicher die Folgen des eigenen Handelns sind, desto höher sind die Anforderungen an die Urteilsfähigkeit. Ich frage Sie deshalb: Ist die Mitbestimmung in der Demokratie etwas so Gefährliches, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ihr Funktionieren gefährden würden? Ich glaube kaum. Es kann auch niemand im Ernst behaupten, dass vom Ausfüllen eines von mehreren hunderttausend Stimmzetteln die gleiche Gefahr ausgehe wie beispielsweise von einem jugendlichen Autolenker.

Verschiedene Skeptikerinnen und Skeptiker wollen den Entscheid davon abhängig machen, ob die Jungen das Stimmrecht überhaupt wollen. Diese Frage stellt sich meiner Meinung nach gar nicht, denn die Teilnahme am politischen Leben ist ein Grundrecht, auf das alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes Anspruch haben. Ob sie davon Gebrauch machen wollen oder nicht, ist in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ihr höchst persönlicher Entscheid. Massgebend für den Zugang zu diesem Recht ist einzig die Frage der Urteilsfähigkeit. Urteilsfähigkeit ist aber keine feststehende Grösse, sondern ein Begriff, der für alle Lebensbereiche gesondert zu betrachten ist, weil die Handlungen und ihre Folgen je sehr unterschiedlich sind.

An die zivilrechtliche Mündigkeit werden andere Anforderungen gestellt als an die politische, und die Voraussetzungen für verantwortungsbewusste Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr z. B. sind wieder anders zu beurteilen. Im religiösen Bereich wird den Menschen schon ab dem 16. Altersjahr Urteilsfähigkeit und das Recht zur Selbstbestimmung zugestanden. Wohl nicht weil die Folgen eines Glaubensbekenntnisses als besonders ungefährlich betrachtet werden, sondern weil die Glaubensfreiheit einen sehr hohen Stellenwert in unserem Wertesystem hat.

Persönlich bin ich davon überzeugt, dass 16-jährige grundsätzlich in der Lage sind, gesellschaftliche und politische Zusammenhänge wahrzunehmen, intellektuell zu durchdringen und folglich mit ihrer Stimmabgabe zum Ausdruck zu bringen, was sie wollen. Dies ist in erster Linie eine Frage der Bildung und nicht der Entwicklungspsychologie.

Wenn geltend gemacht wird, die materielle Abhängigkeit der jungen Menschen hindere sie an der selbstständigen Willensbildung oder am Durchblick, kann ich dazu nur sagen: Viele andere Menschen zwischen 18 und 100 sind auch abhängig, materiell oder emotional. Aber seit 1971 kommt es fast niemandem mehr in den Sinn, an der Urteilsfähigkeit beispielsweise der Frauen - eine materiell immer noch stark abhängige Gruppe von Menschen - zu zweifeln; zumindest nicht öffentlich. Auch dieses Gegenargument entfällt damit.

Was schliesslich die Frage der Trennung zwischen aktiven und passiven politischen Rechten betrifft, kann ich nur wiederholen, was Hans Saner dazu geäussert hat: "Ein guteidgenössischer Kompromiss, der letztlich Ausdruck unserer demokratischen Kleingläubigkeit ist."

Wenn wir schon das Primat der Demokratie und der Volksrechte hochhalten, sollten wir etwas mehr Vertrauen in die Vernunft der Stimmberechtigten haben. Wenn Sie einen 16-Jährigen oder eine 16-Jährige ins Parlament oder gar in eine Exekutive wählen, wird es wohl überzeugende Gründe dafür geben. Die demokratische Legitimation sollte als Weihe über dem Erreichen des 18. Altersjahres liegen.

Die SP-Fraktion unterstützt die Forderung der Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 16, denn sie wissen, was sie tun. Ich empfehle Ihnen, das Gleiche zu tun.