Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-03
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03
Wortprotokoll
Herr Aeschbacher hat gesagt, die Formulierung, die der Bundesrat vorschlage, sei etwas gar kompliziert. Ich muss ihm Recht geben, es stimmt. Aber wir haben diese Formulierung einfach vom europäischen Übereinkommen übernommen, und das zeigt auch [PAGE 70] unser Motiv für die ganze Regelung. Ich weiss, das ist furchtbar kompliziert und auch sehr schwierig umzusetzen. Die Debatte hat es gezeigt: Es ist eine etwas heikle Sache. Aber indem wir die Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen hier hineinnahmen, wollten wir uns die Freiheit geben, dann allenfalls auf dem Verordnungsweg diesbezüglich Schritt halten zu können. Zum Beispiel kennen auch Deutschland und Österreich ein vollständiges Unterbrecherwerbeverbot für Kindersendungen.
Von daher ersuche ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Minderheit I (Schenk) abzulehnen. Der Antrag der Minderheit I würde Kinder- und Jugendsendungen vollständig der Kommerzialisierung ausliefern. Da könnten dann so beliebte Sendungen wie "Teletubbies" oder das "Gutenachtgeschichtlein" ständig unterbrochen werden für irgendwelche Mars-Reklamen. Das ist eine Manipulation unserer Kinder.
Ebenso ersuche ich Sie, die Minderheit II (Neirynck) abzulehnen. Wir kämen dort vor allem in Abgrenzungsschwierigkeiten: Für wen gilt eine Werbung? Ich meine, Werbung für Windeln oder Pampers - richtet die sich direkt an die Babys oder nicht vielmehr an die Mütter? Einen Spruch wie "Babys würden Pampers kaufen" - müsste man den dann verbieten? Das gilt z. B. auch für Ovomaltine. Es gäbe Abgrenzungsschwierigkeiten, wer eigentlich der Adressat ist, die Mütter oder die Babys.
Folgen Sie daher dem Bundesrat!