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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2004-03-03

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Mein Antrag ist nicht matchentscheidend, aber er trägt zur Entschlackung der Vorlage bei. Wir haben ja gesagt, dass wir diese Vorlage, die sehr kompliziert und administrativ bürokratisch daherkommt, etwas entschlacken müssen.

Es geht in diesem Artikel 23 um die Archivierung. Das war bisher sehr einfach; Sie sehen das auf der Fahne in der Kolonne links, geltendes Recht. Ich will genau diese Formulierung - mit einer Ergänzung - übernehmen. Hier heisst es nämlich: "Der Bundesrat kann vorschreiben, dass Aufzeichnungen wertvoller Sendungen einer nationalen Institution unentgeltlich zur Aufbewahrung überlassen werden." Eine einfache, klare, knappe Formel.

Vergleichen Sie nun diese einfache Formel mit der weit komplizierteren und umfangreicheren Formulierung von Kommission und Bundesrat. Man begründet dies damit, dass man offenbar die Entschädigung für diese Archivierung neu regeln will. Ich frage mich: Warum muss man das überhaupt tun? Dabei ist man sich noch nicht einmal darüber einig geworden, wie man dies regeln will. Die Kommissionsmehrheit will die Programmveranstalter unter anderem mit dem Ertrag aus der Konzessionsabgabe entschädigen. Der Antrag der Mehrheit könnte letztlich dazu führen, dass in der Praxis Konzessionsabgaben höher ausfallen, weil man ja damit die Archivierung bezahlen muss.

Das geltende Recht, das heisst mein gegenüber dem geltenden Recht etwas modifizierter Vorschlag, ist hier wesentlich einfacher. Im Übrigen ist mein Vorschlag auch für die SRG akzeptabel; ich habe mit den Verantwortlichen der SRG darüber gesprochen. Es läuft für die SRG letztlich nämlich auf das Gleiche hinaus: Wenn die Aufzeichnungen solcher Sendungen einer nationalen Institution unentgeltlich zur Aufbewahrung überlassen werden, spart die SRG die teuren Archivierungskosten, sie erhält aber, weil es eben unentgeltlich ist, auch keine Entschädigung für die Archivierung. Unter dem Strich ist das alles ausgeglichen, es läuft auf das genau Gleiche hinaus. Wie gesagt, es hat sich auch schon seit Jahren so bewährt. Wichtig und entscheidend ist, dass man die Rechte in Bezug auf die Sendungen dadurch nicht ändert, und das ist ja genau der Fall. Deshalb: Wozu wollen Sie einen schwerfälligen Artikel, wenn das relativ einfach und schlank geht? Wozu wollen Sie die Bürokratie erhöhen - das kommt noch dazu -, wenn es ohne sie geht?

Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.