Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2004-03-03
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zum Minderheitsantrag und anschliessend zum Antrag Hochreutener. Der Minderheitsantrag betrifft ja nur die Finanzierungsfrage; es stellt sich also die Frage, aus welchen Kassen die Kosten der Archivierung von Radio- und Fernsehsendungen berappt werden.
Die Minderheit und die Mehrheit sind der Auffassung, dass zunächst einmal die Veranstalter selber einen Teil der Kosten tragen müssen und dass sie zweitens aus dem Erlös, den sie von den Benutzern ihrer Archive erzielen können, ebenfalls einen Kostendeckungsbeitrag beisteuern müssen. Das dürfte aber nicht genügen, wenn man das audiovisuelle Material sachgerecht aufbewahren will. Darum stellt sich eben die Frage, woher das restliche Geld kommt. Die Minderheit sagt: aus Bundesmitteln, also Steuergeldern. Wir sagen: Nein, das soll die Branche selber zahlen, und dafür gibt es die in Artikel 24 vorgesehene Konzessionsabgabe. Im Gegensatz zu dem, was Herr Hochreutener soeben gesagt hat, besteht überhaupt keine Gefahr, dass dann diese Konzessionsabgabe ständig höher und höher geschraubt würde, denn Artikel 24 legt ja fest, dass sie nur 1 Prozent der Bruttoeinnahmen aus Werbung und Sponsoring betragen darf. Es ist also eine obere Limite im Gesetz selber festgelegt.
Die Konzessionsabgabe ist die richtigere Finanzierungsquelle; es gibt keinen Grund, hier allgemeine Bundesmittel heranzuziehen, solange die Branche selber auf dem Weg dieser Konzessionsabgabe Mittel im Ausmass von 3 bis 5 Millionen Franken pro Jahr generiert, die genügen, um die verbleibenden Archivierungskosten zu bezahlen.
Noch ein Wort zum Antrag Hochreutener: Ich bitte Sie dringend, diesen abzulehnen. Herr Hochreutener, wir haben ja eine neue Fassung im Gesetz, weil sich gezeigt hat, dass die alte für die Archivierung von audiovisuellem Material völlig untauglich ist. Es gibt heute in diesem Bereich weitherum grosse Not: Man muss Rettungsaktionen am laufenden Band veranstalten, um wertvolle Sendungen überhaupt noch erhalten zu können. Das gilt übrigens auch für die Filme, es gilt aber insbesondere für das audiovisuelle Material.
Ein weiterer Fehler in Ihrem Antrag: Sie reden nur vom schweizerischen Veranstalter. Wir möchten aber, dass auch die anderen Veranstalter mit Service-public-Auftrag mit Gebührenanteilen in diese Archivierungspflicht eingeschlossen werden. Es wird auch auf regionaler und lokaler Ebene Sendungen geben, die es wert sind, aufbewahrt zu werden. Diese Aufbewahrungspflicht möchten wir auch dort ansiedeln, ihnen aber auch einen Anspruch auf entsprechende Mittel aus der Konzessionsabgabe gewähren.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Hochreutener abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.