Schwander Pirmin · Nationalrat · 2004-03-03
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-03
Wortprotokoll
Es stellt sich hier die Frage, ob Unterhaltung zur Grundversorgung in einem konzessionierten Leistungsauftrag gehört oder nicht. Es gilt meiner Meinung nach der Grundsatz, dass mit Empfangsgebühren keine, wirklich keine Programme finanziert werden, welche einerseits auch durch Werbung finanziert werden können und andererseits durch andere, unter anderem auch durch nichtkonzessionierte Veranstalter gemacht werden können. Unterhaltung ist eine typische Programmsparte, welche mit Werbung finanziert werden kann, eine typische Programmsparte, welche andere Veranstalter, auch nichtkonzessionierte Veranstalter, machen können.
Deshalb beantrage ich hier, Artikel 26 Absatz 3 Buchstabe d zu streichen. Ich bitte Sie, meinem Antrag stattzugeben.