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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-03

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Herr Schlüer, eigentlich müsste ich mein Pult jetzt tiefer stellen - ich weiss nicht, wo man das macht -, damit die Antwort auf Ihren Anwurf niveaugerecht ausfallen könnte. Ich verzichte darauf.

Ich möchte mich vor allem zum Antrag der Minderheit Schenk äussern. Herr Schenk, Sie wissen, wir haben uns in der Kommission während zweier Male intensiv mit dieser Frage beschäftigt. In einer ersten Runde wurde Absatz 2 tatsächlich mit 15 zu 10 Stimmen gestrichen. Wir sind in einer zweiten Runde, in der zweiten Lesung, noch einmal darauf zurückgekommen und haben dann - nach einer Neubeurteilung - mit 12 zu 9 Stimmen beschlossen, Absatz 1 Buchstabe b wieder einzufügen, ihn aber entsprechend anzupassen. Warum wir ihn wieder eingefügt haben, will ich jetzt gar nicht wiederholen, weil die Argumente hier x-fach auf den Tisch gelegt worden sind. Es ist ein wichtiger Beitrag für die Medienlandschaft; diese Sender sind nicht mehr wegzudenken, sie erfüllen ganz wichtige Aufgaben im Bereich der Integration. Es machen zum Teil gerade auch soziale Institutionen bei diesen Sendern mit; das sind alles nichtkommerzielle, werbefreie Sender. Wenn wir diese Sender hier jetzt aus dieser real existierenden Medienlandschaft wegstreichen, dann machen wir nichts anderes, als dass wir ihnen einen politischen Maulkorb umbinden und sagen: Ihr dürft nicht mehr existieren, weil ihr unbequem seid, weil ihr offenbar nicht Rücksicht auf irgendwelche Financiers oder Werbegelder nehmen müsst.

Ich möchte auch daran erinnern: Die Mittel, die für diese nichtkommerziellen Sender in Agglomerationen ausgeschüttet werden, sind sehr bescheiden; sie betragen etwa eine Million Franken für diese Vielzahl von Institutionen. Da muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie irgendwo das effektivste Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag haben, dann haben Sie es hier. Ausgerechnet hier jetzt noch das Geld wegzustreichen, das kann niemand verstehen.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Schenk abzulehnen. Wir haben in der neuen Formulierung in der Kommission ausdrücklich festgehalten, dass wir da nicht einfach etwas noch freigebig ausschütten, sondern wir haben ganz klar gesagt: Dort, wo solche nichtkommerziellen Radiostationen - komplementär zu den übrigen Leistungsaufträgen der SRG und der übrigen regionalen Veranstalter - eine Leistung erbringen, entsprechen sie auch der verfassungsmässigen Vorgabe. Insofern ist das eine Präzisierung, mit der sich, wie ich meine, wirklich auch jene, die gegen nichtkommerzielle, manchmal unbequeme Sender Vorbehalte haben, einverstanden erklären sollten.

Ich bitte Sie also, der Kommissionsmehrheit - mit 12 zu 9 Stimmen wurde diese Bestimmung verabschiedet - zuzustimmen.