Steiner Rudolf · Nationalrat · 2004-03-03
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Artikel 31 Absatz 3 - ich spreche vom ersten Halbsatz - entspricht mehr oder weniger dem früheren Artikel 20 Absatz 3. Er bestimmt, dass die Kosten für das Auslandangebot der SRG zur Hälfte vom Bund abgegolten werden. Früher war es mindestens die Hälfte - so weit, so recht. Als ehemaliger Präsident der Spezialkommission Entlastungsprogramm 2003 erlaube ich mir folgenden Hinweis: Im Entlastungsprogramm 2003, das Sie am 19. Dezember 2003, vor zwei Monaten, hier verabschiedet haben, haben wir eben diesen Artikel 20 Absatz 3 alt RTVG aufgehoben! Da frage ich mich nun wirklich, wie man dazu kommt, heute, zwei Monate später, am 3. März 2004, wieder darüber abzustimmen, ob der Artikel, den wir am 19. Dezember 2003 aufgehoben haben, wieder ins Gesetz aufgenommen wird oder nicht.
Ich kann es mir nur so erklären: Die Fahne, über die wir diskutieren, wurde in der Kommission am 11. November 2003 verabschiedet, das Entlastungsprogramm haben wir hier am 19. Dezember 2003 beschlossen, also konnte die Korrektur keinen Eingang mehr in die Fahne finden. Aber es kann ja meines Erachtens wohl nicht unser Ernst und unser Wille sein, dass wir heute wieder etwas aushebeln, was wir als Teil eines Gesamtpaketes im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 am vergangenen 19. Dezember 2003 beschlossen haben. Wir haben dort nach langer Diskussion in der Spezialkommission Entlastungsprogramm 2003 und nach einlässlicher Diskussion hier im Rat klar entschieden, dass wir den Zustupf für Schweizer Radio International aufheben. Er ist ein letztes Mal im Finanzplan 2005-2007 enthalten, und zwar noch für das Jahr 2005 mit einer letzten Tranche von 5 Millionen Franken. Ab 2006 gibt es gemäss Entlastungsprogramm für dieses Auslandangebot keine Beiträge mehr.
Ich bitte Sie, bei Ihrem Entscheid vom Dezember 2003 zu bleiben und hier dem Entlastungsprogramm nicht durch die Hintertür den Boden zu entziehen.