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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-03

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Ich danke Bundesrat Leuenberger für die Berichterstattung aus der Kommission; das ist eine gute Arbeitsteilung, ich meine das positiv. Er hat zwei wichtige Dinge gesagt. Man muss eine Trennung vornehmen: Zu den Absätzen 1 bis 4 erinnere ich an die Debatte, die wir vor etwa einer Stunde zu Artikel 32 geführt haben, Herr Schwander. Dort beantragte die Minderheit Aeschbacher eben auch, das Departement anstatt das Bundesamt vorzusehen. Unsere Fassung ist eine Folge des Systemwechsels bei der Behördenorganisation, wie wir das ganz zu Beginn beraten haben. Das Bundesamt lebt jetzt wieder auf, und diese technischen Dinge gehen zum Bundesamt; das sind aufsichtsrechtlich keine grossen Angelegenheiten. Deshalb haben wir diese Fassung gewählt. Ich bitte Sie, auch in der Konsequenz der bisherigen Entscheide, bei Artikel 32 der Kommission zu folgen.

Zu Artikel 39 möchte ich das ergänzen, was Bundesrat Leuenberger gesagt hat. Die Finanzdelegation hat unserer Kommission einen Brief geschrieben und gesagt, bei der Beratung dieses Artikels sollte man die Frage der Unterstellung unter die Eidgenössische Finanzkontrolle nochmals eingehend prüfen. Wir haben das gemacht, - es wurde gesagt-, und wir haben auch den Direktor der Finanzkontrolle in die Kommission eingeladen. Wir haben diese Prüfung vorgenommen und sind einstimmig zum Schluss gekommen, dass es nicht zweckmässig ist, hier diese Unterstellung unter das Finanzkontrollgesetz vorzunehmen. Das schliesst nicht aus, dass die Finanzkontrolle beauftragt wird, die entsprechenden Prüfungen vorzunehmen. Das macht sie auch für andere Unternehmungen im bundesnahen Bereich, ohne dass diese Unternehmungen dem Finanzkontrollgesetz unterstellt sind.

Wenn man es dem Gesetz unterstellt, dann kommt die Finanzkontrolle nämlich in die Pflicht, auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei bestimmten unternehmerischen Entscheiden vorzunehmen. Das heisst, sie müsste dann überprüfen, ob beispielsweise die Einrichtung eines bestimmten Programmgefässes wirtschaftlich war; sie müsste eine Wirksamkeitsprüfung vornehmen. Damit würde sie in die publizistische Tätigkeit der SRG eingreifen. Wir möchten verhindern, dass hier der Staat in die publizistische Arbeit der SRG einwirkt.

In Respektierung dieser klaren Grenze haben wir einstimmig beschlossen und beantragen Ihnen, auf die Unterstellung unter das Finanzkontrollgesetz zu verzichten. Das schliesst, wie gesagt, nicht aus, dass die Finanzkontrolle bestimmte Aufgaben übernehmen kann, wofür sie auch entsprechend entschädigt wird. Das ist heute auch üblich. Aber es wäre eine falsche Bevormundung der SRG, wenn wir sie hier dem Finanzkontrollgesetz unterstellen würden.

Herr Bundesrat Leuenberger hat es erwähnt: Es gab auch entsprechende Motionen im Ständerat, die das schon gefordert haben; sie wurden allesamt abgelehnt. Wir müssen hier auch konsequent unsere bisherigen Entscheide berücksichtigen.