Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-03-04
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-04
Wortprotokoll
Es geht in Artikel 58 bekanntlich um die Genehmigungspflicht bei Veränderungen im Zusammenhang mit Konzessionen. Wir sind mit dem Bundesrat einig, dass auch eine solche Übertragung einer Konzession vorliegt, wenn es zu einer wesentlichen Handänderung bei der Eigentümerschaft vorliegt. Was uns dagegen stört, sind - wie dies auch der Antrag Hutter in einem anderen Zusammenhang aufgreift - die drei Wörter "in der Regel". In der bundesrätlichen Fassung heisst es, eine solche Übertragung "liegt in der Regel vor, wenn mehr als 20 Prozent" der Beteiligung die Hand wechseln. Wir sind der Meinung, dass es im Sinne der Rechtssicherheit absolut genügt, wenn wir schreiben, dass eine solche Übertragung vorliegt, wenn "mehr als 20 Prozent" des Eigentums die Hand wechseln. Wir haben hier eine Gesetzgebung, die sehr detailliert ist, und wenn wir schon so legiferieren, sollten wir nicht mit Blick auf mögliche Streitfälle eine Grauzone schaffen.
Ein zweiter Grund für die Formulierung ohne diese drei Wörter "in der Regel" ist auch der, dass die Konzessionsbehörde über ausreichende Kompetenzen, über ausreichende Überwachungsmöglichkeiten verfügt, und wir sollten der Behörde mit dieser Formulierung "in der Regel" nicht noch zusätzliche Handlungsspielräume schaffen.
Zusammengefasst: Im Interesse der Rechtsklarheit mit Bezug auf allfällige Streitfälle empfehlen wir Ihnen, diese drei Wörter "in der Regel" wegzulassen.