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preparatory:AB 41122

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-04

Wortprotokoll

Wir befinden uns immer noch im Vielfaltsdiskurs bzw. im Monopoldiskurs. Hier geht es um die Frage, an wen denn eine Konzession in einem Versorgungsgebiet vergeben werden soll, wenn es mehrere Bewerber gibt.

Die Mehrheit der Kommission teilt hier die Position des Bundesrates, weil der Bundesrat eben hier eine milde Form der Antimonopolisierung pflegt. Sie haben vorhin die harte Form gemäss Antrag der Minderheit I zu Artikel 54 abgelehnt. Wenn Sie kohärent politisieren wollen, müssen Sie jetzt hier auch dem Bundesrat folgen, weil der Bundesrat die zwingende Bestimmung in Artikel 54 nicht dringehabt hat wie wir; aber er hat dafür in Artikel 55 eine Bestimmung verankert, wonach eben, wenn mehrere Bewerber sich um eine Konzession bemühen, derjenige sie bekommen soll, der am unabhängigsten ist von anderen Programmveranstaltern im Versorgungsgebiet. Das ist eine milde Form des Antimonopolismus.

Die Formulierung von Herrn Bezzola bewirkt jedoch im Prinzip den Schutz des "Platzhirsches". Das ist ganz klar. Wenn man das so formuliert, werden diejenigen, die jetzt Konzessionen haben - und das sind eben die marktmächtigen Verlage -, hier einen gesetzlichen Schutz bekommen, und dann wird es für andere kaum je möglich sein, in einen solchen Markt einzudringen.

Ich bitte Sie daher dringend, der Mehrheit zuzustimmen.