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Pedrina Fabio · Nationalrat · 2004-03-04

Pedrina Fabio · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-04

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SP-Fraktion kurz zu Artikel 51, der die Pflichten der Programmveranstalter mit Konzession mit Gebührenanteil festlegt. Diese Programmveranstalter haben den in der Konzession festgelegten Leistungsauftrag zu erfüllen.

Gegenüber der Mehrheit beantragt die Minderheit I (Fehr Hans-Jürg) folgenden Zusatz: "Sie verfügen über ein Redaktionsstatut zur Absicherung der redaktionellen Freiheit." [PAGE 121] Das heisst, aus der Kann-Formulierung im bundesrätlichen Entwurf wird eine Pflicht. Es scheint uns wichtig, dass die Veranstalter mit Konzession - also die Veranstalter, die Gelder aus dem öffentlichen Topf bekommen können - mindestens über ein Redaktionsstatut verfügen, welches die Tätigkeit der Redaktion und ihre Unabhängigkeit festnagelt. Ein solches Statut ist keine Gewähr, wohl aber eine Absicherung, auch für die Qualität des Programmangebotes. Ich sehe hier eine Parallele zur ISO-Zertifizierung der Betriebswirtschaft: Man etabliert gewisse Prozesse, die zur Erfüllung eines Auftrages beitragen können. Ein Redaktionsstatut ist ein solches Instrument.

Die Minderheit II (Weigelt) will diese wichtige Verpflichtung sogar streichen, das heisst von diesem Instrument zur Verbesserung der Programmqualität und zur Gewährleistung der Erfüllung des Leistungsauftrages keinen Gebrauch machen. Das ist - wenn schon öffentliche Gelder gebraucht werden - auch aus der Sicht der Effizienz unverständlich.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit I (Fehr Hans-Jürg) zuzustimmen.