Lexipedia

Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2004-03-04

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-04

Wortprotokoll

Die Frage lautet einfach: Für wen wird eigentlich Fernsehen gemacht? Für wen wird eigentlich Radio gemacht? Könnte man, wenn man fürs Publikum produziert, nicht auch dem Publikum eine gewisse Mitsprache geben, wie die Gebühreneinnahmen verteilt werden? Dann käme - ich weiss, das hören Sie nicht besonders gerne - wenigstens ein bisschen Wettbewerb ins System.

Deshalb beantrage ich Ihnen Folgendes: Es soll nicht mehr feststehen, dass der ohnehin grösste Veranstalter - egal, was auch immer gesendet wird - 96 Prozent der Gebühren erhält und dass alle anderen sich in den Rest zu teilen haben. Wenigstens dort, wo Konkurrenz zwischen privatem Anbieter und SRG stattfindet, soll die Beliebtheit der Programme beim Publikum mit ausschlaggebend sein für die Verteilung der Gebührengelder. Das ist mein Antrag: Die Einschaltquote soll die Grundlage für die Verteilung der Gebühreneinnahmen abgeben.

Haben Sie Angst vor dem Medienkonsumenten? Befürchten Sie, der Medienkonsument könnte dann vielleicht sogar einmal auf Monopolmissbräuche reagieren und seinem Unwillen Ausdruck geben? Während sonst nie etwas passiert - abgesehen von ein paar Protesten -, hätte es gemäss dem von mir beantragten System gewisse Folgen, wenn z. B. das Schweizer Fernsehen seinen Nazigold-Film verbreitet. Haben Sie Angst, dass der Konsument reagieren und seinem Unwillen Ausdruck geben könnte, wenn Programmversagen stattfindet, wenn das Schweizer Fernsehen z. B. Vermummte zeigt, die für Davos proben?

Ich stelle einfach fest: Wenn Sie den Markt nicht fürchten, wenn Sie das Publikum nicht fürchten, wäre die Abstützung der Gebührenzuteilung auf die Einschaltquote ein Fortschritt.

Zur Begrenzung des Anteils für den grössten Veranstalter auf 66 Prozent: Es ist mir klar, das schockiert viele hier; dies hängt auch damit zusammen - das entnehme ich auch der letzten Antwort, die ich von Ihnen, Herr Bundesrat, erhalten habe -, dass man sich offenbar nicht vorstellen kann, dass z. B. ein Kulturauftrag im Rahmen eines Leistungsauftrages auch von einem Privaten erfüllt werden könnte. Genau das möchte ich anregen.

Denjenigen, die sagen, das sei völlig unmöglich, möchte ich einfach sagen - und da schaue ich vor allem auch auf die rechte Seite des Rates -: Beschwören Sie, wenn es um einen KMU-Zweig geht, nie mehr das Kartellgesetz, wenn Sie heute einem einzigen Veranstalter 95 oder 96 Prozent aller Gebühreneinnahmen garantieren. Da entsteht ein Widerspruch, der nicht mehr zu erklären ist. Das muss hier noch angemerkt werden. [PAGE 118]