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Brunner Toni · Nationalrat · 2004-03-04

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-04

Wortprotokoll

Die Gebührenerhebung und -verteilung ist völlig auf die SRG fixiert. Hört jemand den ganzen Tag ausschliesslich sein Lokalradio, interessiert das in diesem Land keinen Menschen. Er oder sie bezahlt seine oder ihre 450 Franken Radio- und Fernsehgebühren trotzdem nur an die SRG. Weshalb soll aber ein St. Galler, der ausschliesslich Radio Aktuell hört, wieso soll ein Schaffhauser, der ausschliesslich Radio Munot hört, und weshalb soll eine Bernerin, die den ganzen Tag ihren Berner Oberländer Privatsender eingestellt hat, die Gebühren an die staatliche Monopolinstitution SRG abliefern müssen?

Um diesen unbefriedigenden Zustand zu ändern und diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, sollen die Gebührenzahler selbst bestimmen können, wem sie ihre Gebühren anteilmässig zukommen lassen wollen. Dies könnte auf einfache und praktikable Art geschehen, beispielsweise indem man mittels Ankreuzen unter verschiedenen Varianten auswählen kann. Auf einem der Rechnung beigelegten Talon kann der Gebührenzahler dabei ankreuzen, ob die SRG all seine Gebühren oder nur einen Teil erhalten und welchem Sender der Rest zukommen soll.

Mit der Beschränkung in Absatz 1 Buchstabe b, wonach kein Veranstalter mehr als 66 Prozent der Gebühren erhalten soll, ist dafür gesorgt, dass die SRG auch dann nicht ganz leer ausgeht, wenn ein Lokalsender derart beliebt und gut sein sollte, dass alle Einwohner im Empfangsgebiet nur ihren Sender unterstützen wollen und ihm so am liebsten 100 Prozent der Gebühren zukommen lassen würden.

Spitzfindige Köpfe werden nun einwenden, eine Auswahl von mehr als zwei Möglichkeiten zum Ankreuzen könnte dazu führen, dass die SRG beim einzelnen Gebührenzahler trotzdem leer ausgehen könnte. Ich zweifle nicht daran, dass nach der Annahme meines Antrages über die Verordnung genug Wege und Möglichkeiten gefunden werden, dass die SRG nicht zu kurz kommt. Neu wäre, dass die Konsumentin als mündige Bürgerin ihren Gebühreneinsatz lenken kann; neu wäre auch nur schon, dass sie zumindest einen regional bevorzugten Sender begünstigen dürfte, weil sie ihn auch wirklich nutzt und von ihm entsprechend profitiert. Selbstredend kommen nur Radio- und Fernsehsender infrage, die auch eine Konzession mit entsprechender Gebührenberechtigung besitzen. Sie sehen also, es gibt noch neue Perspektiven in diesem Land.

Ich danke Ihnen, wenn Sie mich so kräftig unterstützen wie beim letzten Antrag - vielen Dank!