Lexipedia

Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-04

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-04

Wortprotokoll

Die Einzelanträge lagen der Kommission so nicht vor, aber sie beziehen sich ja auf unseren Text. Ich kann sagen, die Kommission hat Artikel 68 sehr eingehend behandelt; wir haben dazu auch die Kabelnetzbetreiber eingeladen und angehört. Hier gibt es auch eine Abwägung zwischen der Wirtschaftsfreiheit und dem Zwang, den wir hier den Kabelnetzbetreibern auferlegen, diese Programme in guter Qualität unentgeltlich zu übertragen. Die Kabelnetzbetreiber werden hier also gezwungen, in guter Qualität unentgeltlich zu übertragen, was von Programmveranstaltern produziert wird. Deshalb musste man sich natürlich die Frage stellen, wessen Programme sie übertragen müssen: Müssen sie die Programme von jedermann, der da mit irgendetwas kommt, übertragen, oder gibt es eine bestimmte Eingrenzung? Deshalb sind sowohl der Bundesrat als auch die Kommission auf diese Eingrenzung gekommen. Es ist auch so, dass wir nicht überall beliebige Kapazitäten haben; also brauchen Sie irgendwo eine gewisse Hierarchie, sonst müssen Sie plötzlich sagen, man könne jetzt das Programm von Schweizer Fernsehen 2 nicht mehr durchlassen, weil es da viele andere Experimentiersender gibt, die auch Anspruch darauf haben, unentgeltlich verbreitet zu werden. Das ist die Problematik, die hinter Artikel 68 steht.

Aufgrund der Debatte in der Kommission habe ich persönlich auch ein gewisses Verständnis für den Antrag Leutenegger Filippo, der sagt, man sollte darüber hinaus eine gewisse Öffnung vornehmen - also über die Privilegierung dieser festgesetzten öffentlich-rechtlichen Sender, der Sender mit Leistungsauftrag und eben auch der ausländischen Sender hinaus, die wie 3Sat ja zum Teil Kultursendungen machen, bei denen die SRG auch beteiligt ist.

Wenn Sie das ganz öffnen, dann höhlen Sie eigentlich die Substanz aus, nämlich die Substanz der Priorisierung, wenn es eben nicht für alle Platz hat und wenn der Zugang nicht für alle möglich ist. In der Kommission gab es viele Stimmen, die gerade auch die Interessen der Kabelnetzbetreiber vertraten. Sie verfolgten eigentlich eine ganz andere Stossrichtung, nämlich die, dass man ihnen nicht derartige Einschränkungen ihrer Wirtschaftsfreiheit auferlegen und man sie nicht zwingen darf, quasi jeden Sender unentgeltlich über ihre Kabel verbreiten zu müssen. Der Rat soll darüber entscheiden. Ich persönlich würde aufgrund der Debatte, die wir geführt haben, sagen: Der Antrag Leutenegger Filippo ist ein Stück weit eine Öffnung, der Antrag Stamm will aber alles öffnen, und da kämen wir in einen Konflikt mit dem, was wir in der Kommission eigentlich in Absatz 1 formulierten.

Von der Kommission her kann ich keine Empfehlung abgeben, was die Anträge Leutenegger Filippo und Schlüer betrifft, aber der Antrag Stamm würde meines Erachtens das, was die Kommission Ihnen als Konstrukt vorlegt, infrage stellen. Deshalb bitte ich, ihn abzulehnen. Das Gleiche gilt für den Antrag Schwander.