Lang Josef · Nationalrat · 2004-03-04
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2004-03-04
Wortprotokoll
Hier geht es vital um die publizistische Angebotsvielfalt. Wie bereits ausgeführt wurde, bedeutet eine marktbeherrschende Stellung an sich eine Infragestellung der Vielfalt. Eine blosse Missbrauchsregelung greift deshalb allein schon aus strukturellen Gründen zu kurz. Sie greift aber auch aus weiteren Gründen zu kurz. Es ist in der Publizistik allgemein sehr schwierig, einen Missbrauch im konkreten Einzelfall festzustellen. Man kann eine bestimmte Pressekonferenz besuchen oder nicht, man kann Personalentscheide so oder anders fällen. Zudem geht es bei diesem Gesetz um höhere Werte als den durch das Kartellrecht geschützten: Es geht um den politischen Wettbewerb, die Voraussetzung der Demokratie.
Unterstützen Sie deshalb bei Artikel 82 den Antrag der Kommissionsmehrheit und bei Artikel 83 den materiell gleichen Antrag der Kommissionsminderheit. In Absatz 2 von Artikel 83 nimmt eine andere Kommissionsmehrheit den Konzernjournalismus aufs Korn und wirft gleichzeitig die beiden Instrumente gegen den Konzernjournalismus ins Korn. Programmkommissionen können, wie ein St. Galler Beispiel zeigt, sehr wohl ihre Wirkung gegen einen "eintöpfigen" Konzernjournalismus entfalten. Die Möglichkeit, einzelne Unternehmensbereiche herauszulösen, ist die letztlich griffigste Massnahme gegen Konzernjournalismus, wie auch ein Zürcher Beispiel gezeigt hat.
Unterstützen Sie deshalb hier den ursprünglichen Antrag des Bundesrates.