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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2000-06-05

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-05

Wortprotokoll

Wir haben ja bei den vorherigen Vorstössen zu dieser Problematik Allgemeines besprochen. Die Thematik der Vermittlungsfähigkeit hat die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung bereits in den Jahren 1997 und 1998 beschäftigt. Die Kommission hat sich dafür eingesetzt, dass die Praxis dergestalt geändert wird, dass eigentliche Missbräuche nicht mehr vorkommen sollten. Nun hat ja das BWA das erwähnte Kreisschreiben an die Kantone und an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) mit der Aufforderung erlassen, solchen Arbeitslosen sofort, zum Zeitpunkt der Anmeldung, ein Beschäftigungsprogramm zu vermitteln. Damit wird der Arbeitswille unmittelbar getestet. Denn wenn die Vermittlungsfähigkeit fehlt, werden keine Entschädigungen ausbezahlt.

Die Statistik sieht wie folgt aus: Die Gesuche um Arbeitslosenentschädigung im Anschluss an die Erziehungsperiode sind von März bis September 1998 von 258 auf 117 zurückgegangen; das ist ein Rückgang um 54 Prozent. Es stellt sich natürlich die Frage, mit welcher Verbesserung man sich zufrieden gibt. Ich teile hierzu die Auffassung des Bundesrates. Er hat auf dem Verordnungsweg verschiedene Wege und Möglichkeiten eingeschlagen, und ich bin überzeugt, dass er weiterhin die notwendigen Massnahmen treffen wird, umso mehr, als sich das Problem in der Zwischenzeit - auch aufgrund der Aktivitäten des Bundesrates - entschärft hat. Deshalb bin ich einverstanden mit der Überweisung des Vorstosses als Postulat, wie dies der Bundesrat beantragt.

Ich erkläre mich aufgrund der Entwicklung der vergangenen Monate und Jahre mit der Überweisung des Vorstosses als Postulat einverstanden.

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