Gross Jost · Nationalrat · 2004-03-11
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-11
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen Eintreten auf dieses Gesetz. Martin Heidegger hat geschrieben: "Überall bleiben wir unfrei an die Technik gekettet, ob wir sie leidenschaftlich bejahen oder verneinen. Am ärgsten sind wir jedoch der Technik ausgeliefert, wenn wir sie als etwas Neutrales betrachten." Der deutsche Philosoph wollte uns mitgeben, dass wir Technologiefolgen nicht ausweichen, wenn wir sie ignorieren, aber ebenso wenig, wenn wir sie unter dem Titel der Wissenschaftsfreiheit einfach uneingeschränkt zulassen. Es braucht staatliche Rahmenbedingungen und Schranken der unter dem Gesichtspunkt der Persönlichkeitsrechte sensiblen Forschung, es braucht aber auch unmissverständliche Verbote.
Wir haben diese Verbote schon auf Verfassungsebene des Bundes, ich weise insbesondere auf Artikel 119 der Bundesverfassung zur Fortpflanzungsmedizin und zur Gentechnologie im Humanbereich hin. Ich weise aber auch auf die Bioethikkonvention hin, auf Artikel 10 Absatz 2, der ein Recht auf Nichtwissen als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes gerade im Genrecht umfasst. Ich weise aber auch auf Artikel 11, das Diskriminierungsverbot, und auf Artikel 12 der Bioethikkonvention hin, der sagt, Untersuchungen, die es ermöglichen, genetisch bedingte Krankheiten vorauszusagen oder bei einer Person entweder das Vorhandensein eines für eine Krankheit verantwortlichen Gens festzustellen oder eine genetische Prädisposition oder Anfälligkeit für eine Krankheit zu erkennen, dürften nur für medizinische Zwecke oder für medizinisch-wissenschaftliche Forschung und nur unter der Voraussetzung einer angemessenen genetischen Beratung vorgenommen werden.
Der Bundesrat versucht - hier komme ich zu einem kritischen Punkt -, über den rein medizinischen Zweck hinaus den diffusen Begriff "Lebensplanung" als Rechtfertigungsgrund genetischer Untersuchungen bei Personen ins Gesetz einzuführen. Das weckt gefährliche Assoziationen der gezielten Planung menschlichen Lebens, des Wunschbildes des genetisch perfekten Menschen und der Abwertung handikapierten Lebens. Auch wenn ich dem Bundesrat keineswegs eugenische Motive unterstellen möchte - "Lebensplanung" weckt Ängste gerade behinderter Menschen und sprengt den weiten Begriff der Medizin, der nach der klaren Auffassung der Kommission Prävention und Prophylaxe einschliesst. Im Übrigen sind Fortpflanzung und Familienplanung als Rechtfertigungsgründe ohnehin unbestritten. Die Kommission hat den Begriff "Lebensplanung" mit klarer Mehrheit abgelehnt.
Ich komme zu einer zweiten Grundsatzfrage zur genetischen Untersuchung am Menschen: Die Genforschung überhaupt hat gegenüber anderen medizinischen Forschungsschwerpunkten eine völlig neue Dimension - entgegen den verharmlosenden Erklärungen der Versicherungswirtschaft, man habe bei Versicherungsanträgen bei der Gesundheitsdeklaration schon immer Familienanamnese und Daten über erbbedingte Belastungen erhoben. Denn die Genforschung will als Fernziel den "gläsernen Menschen" mit allen genetischen Vorzügen und Handikaps. Das wäre der Auftakt zu einer gigantischen Risikoselektion und zu einer Diskriminierung vor allem behinderter Menschen. Das [PAGE 306] könnte auch die gefährliche Utopie eines Rechtes auf genetische Gleichbehandlung mit unabsehbaren Kostenfolgen für das Gesundheitswesen heraufbeschwören, die der amerikanische Politologe Francis Fukuyama in seinem Buch "Das Ende des Menschen" beschreibt.
Wir sind deshalb - die Fraktion und auch die Kommissionsmehrheit - klar der Meinung, im Arbeitsbereich, im Haftpflichtrecht und im Versicherungsbereich sei ein klares Nachforschungsverbot ohne Aufweichung bei der privaten Lebensversicherung und bei der Invalidenversicherung ab einer bestimmten Versicherungssumme durchzusetzen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.