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Riklin Kathy · Nationalrat · 2004-03-11

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-11

Wortprotokoll

Genetische Untersuchungen sind heute eine Realität. Dass diese neuen Möglichkeiten uns glücklicher machen, wage ich zu bezweifeln. Das Unwissen über die bevorstehende Zukunft nahm uns bisher die Last des Wissens über die noch eintreffenden Ereignisse ab.

Diese Belastung ist bei negativen genetischen Gesundheitsbefunden für den Einzelnen und seine Familie enorm. Sie kann sogar krank machen, obwohl die genetisch prognostizierte Krankheit noch nicht ausgebrochen ist. Wir müssen uns aber mit der medizinischen Realität beschäftigen. Die CVP-Fraktion begrüsst es, dass nun ein griffiges, verständliches Gesetz vorliegt. Für die CVP-Fraktion steht bei den genetischen Untersuchungen der bessere Schutz des Individuums im Vordergrund. Wichtig ist uns auch die Schaffung von Rechtssicherheit in diesem heiklen Bereich. Für die CVP-Fraktion geht es bei der Frage der genetischen Untersuchungen am Menschen um ein Kernthema. Sie hat im Standpunktpapier zur Gentechnologie in ethischer Verantwortung ihre Haltung zur Gentechnologie beim Menschen festgehalten. Wir stehen für folgende drei Punkte ein:

1. Bei der Anwendung der Gentechnik sind die Würde des Menschen und die Integrität der Person unbedingt und ohne Abstriche zu schützen.

2. Nur dort, wo das öffentliche Interesse absoluten Vorrang hat, ist der Persönlichkeitsschutz aufzuheben. Der Persönlichkeitsschutz hat absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.

3. Es ist sicherzustellen, dass kein medizinischer oder sozialer Druck auf jene ausgeübt wird, die sich einer genetischen Beratung, genetischen Untersuchungen oder Eingriffen unterziehen oder nicht unterziehen wollen. Die Person hat ein Recht auf Nichtwissen bezüglich ihres Erbgutes. Der Persönlichkeitsschutz ist absolut zu respektieren.

Wir sind aber auch der Meinung, dass genetische Untersuchungen ohne soziale oder finanzielle Einschränkungen allen offen stehen müssen, wenn dadurch die Möglichkeit besteht, eine schwere Krankheit zu diagnostizieren, oder dadurch eventuell drohendes Leid abgewendet werden kann. Für uns ist zudem wichtig, dass genetische Untersuchungen vor, während und nach denselben von einer Beratung begleitet sein müssen.

Es gibt ganz heikle Bereiche, bei denen die genetischen Untersuchungen klar zu regeln bzw. zu verbieten sind. Für uns ist klar, dass der Gebrauch der Genanalyse als Mittel zur Auswahl von Arbeitsplatzbewerbern verboten sein soll. Sie ist nur ausnahmsweise zum Schutz der Betroffenen und im Rahmen strikter gesetzlicher Auflagen in Betracht zu ziehen. Wir haben als Beispiel die Mehlallergie bei den Bäckern erwähnt; hier wäre sie sicher sinnvoll. Für uns hat der Persönlichkeitsschutz absoluten Vorrang vor gentechnologischen Untersuchungen. Dies gilt auch bei der Risikoanalyse zur Auswahl von Arbeitsplatzbewerbern und im versicherungstechnischen Bereich. Die genetischen Untersuchungen sind ohne Einwilligung und ohne umfassende Information von Betroffenen oder deren Vertretern zu verbieten.

Speziell heikel ist die Risikoanalyse im Versicherungsbereich. Es besteht die Gefahr des Unterlaufens des Versicherungsgedankens von Gegenseitigkeit und Solidarität. Es wäre nicht zu rechtfertigen, wenn das, was mit den Genen ererbt wird, im Sozial- und Versicherungswesen gegen den Erbträger verwendet würde. Daher sind in jedem Fall die Freiwilligkeit der Tests und ein umfassender Datenschutz zu garantieren. Die CVP-Fraktion wird sich bei den Artikeln 27 und 28 der Lösung des Bundesrates anschliessen.

Zusammenfassend gilt für die CVP-Fraktion: Bei der Anwendung der Gentechnik sind die Würde des Menschen und die Integrität der Person unbedingt und ohne Abstriche zu schützen. Der Persönlichkeitsschutz hat absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Nur dort, wo das öffentliche Interesse absoluten Vorrang hat, ist der Persönlichkeitsschutz aufzuheben.

Wir danken dem Bundesrat und der Verwaltung für die gute Vorbereitung dieses Gesetzes und insbesondere auch Frau Reusser für die sehr kompetente und gute Beratung in der Kommissionsarbeit.

Die CVP-Fraktion unterstützt dieses Gesetz.