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Lang Josef · Nationalrat · 2004-03-11

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2004-03-11

Wortprotokoll

Herr Baader, Artikel 45 Absatz 2 der Bundesverfassung, Mitwirkung an der Willensbildung des Bundes, lautet folgendermassen: "Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend über seine Vorhaben; er holt ihre Stellungnahmen ein, wenn ihre Interessen betroffen sind." Dass die Interessen der Kantone betroffen sind, das haben die Kantone ja wiederholt angemeldet. Finden Sie, dass das Vorgehen, das Sie verteidigen, dieser normativen Vorgabe der Bundesverfassung entspricht?