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preparatory:AB 41400

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Steuerpaket 2001 verabschiedet. Damals wurde mit dem Inkrafttreten der Vorlage auf den Beginn des Jahres 2003 gerechnet. Die Frage des Ausgleichs der kalten Progression war damals - vermutlich auch wegen der noch tiefen Teuerung und der Nähe zum letzten Ausgleich im Jahre 1996 - nicht aktuell. Sie wurde deshalb weder in der Botschaft angesprochen, noch war sie Gegenstand der Beratungen in den Kommissionen, in den beiden Parlamentskammern, in der Öffentlichkeit oder in der Fachliteratur. Man hat das Thema einfach nicht mehr angesprochen.

Bekanntlich sind durch das Steuerpaket per Einkommenstarif alle Abzüge nun grundlegend neu ausgelegt. Das ist ja eines der Kernprobleme, mit denen wir nachher bei der Behandlung der kalten Progression konfrontiert sein werden. Entsprechend herrscht die Rechtsauffassung vor, dass mit dem Steuerpaket die seit Anfang 1996 aufgelaufene kalte Progression ausgeglichen worden ist; aufgrund der geltenden Bestimmungen über den Ausgleich der kalten Progression in der Bundesverfassung - und übrigens auch im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer - bestand ja auch kein Anlass zu einer anderen Auslegung. Wollte man zu einem anderen Ergebnis gelangen, war dies - und so ist es auch jetzt - eben nur durch eine Gesetzesänderung möglich.

Aufgrund einer politischen Neubeurteilung zu Beginn dieses Jahres, also vor wenigen Wochen, entschied sich der Bundesrat nun, die notwendigen Schritte für eine Gesetzesanpassung einzuleiten. Er musste sich nämlich die Frage stellen, was geschehen würde, wenn er das nicht machte. Und wenn die Frage nach dem Ausgleich der kalten Progression gestellt worden wäre, sei es unmittelbar vor oder nach der Abstimmung oder sogar erst im Jahr 2005, dann hätte man sagen müssen, das gehe jetzt nicht mehr, weil alle Tarife und alle Abzüge verändert worden seien.

Was die Entscheidfindung im Bundesrat und im Eidgenössischen Finanzdepartement betrifft, so besteht nach meiner Meinung - so peinlich die ganze Angelegenheit ist und so schwierig sie auch für uns ist - kein Grund für ein Schwarzpeterspiel. Aus heutiger Sicht ist für mich entscheidend, dass der Bundesrat die Frage aktiv angegangen ist und dass er die Weichen gestellt hat, um im Hinblick auf diese Volksabstimmung Klarheit zu schaffen. Ich sage Ihnen, dass ich selber keine Energie darauf verwendet habe, herauszufinden, warum eigentlich kollektiv dieses Problem bis jetzt nicht traktandiert worden ist.