Baader Caspar · Nationalrat · 2004-03-15
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-15
Wortprotokoll
Namens der Kommission bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Minderheiten I bis III abzulehnen. Die Kommission hat den Antrag der Minderheit I mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Antrag der Minderheit II mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen und den Antrag der Minderheit III mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Kurz zu den einzelnen Minderheiten: Der Antrag der Minderheit I (Rey) bedeutet im Klartext, dass die kalte Progression praktisch überhaupt nicht ausgeglichen wird, was nach Meinung der Mehrheit der Kommission verfassungswidrig ist. Natürlich gibt es für diese Haltung das Gutachten des Bundesamtes für Justiz; es gibt aber auch ein anderes Gutachten von Herrn Professor Oberson von der Universität Genf, welches zum gegenteiligen Schluss kommt. In diesem Expertenstreit ist es jetzt Aufgabe der Politik, also von uns hier drin, einen Entscheid zu fällen und eine klärende Übergangsbestimmung zu schaffen. Das ist der Sinn und Zweck dieses Geschäftes.
Einmal mehr muss man festhalten, dass der Ausgleich der kalten Progression nichts Neues ist. Die Kantone wussten, dass dieser Ausgleich auf sie zukommt. Warum ist jetzt dieser Ausgleich der kalten Progression vorzunehmen? Man muss schon noch etwas zurückblicken, in die Zeit der Diskussion des Steuerpaketes. Es muss festgehalten werden, dass die Verwaltung in der vorberatenden Kommission des Nationalrates als Vergleichsbasis für die Festlegung der neuen Abzüge immer die Zahlen Stand Ende 1995 angeführt hat, also just jene Zahlen, die zu Beginn der laufenden Teuerungsanpassungsperiode galten. Es wurden nicht die damals aktuellen Zahlen verwendet. Die neuen Abzüge und der neue Tarif sind also rückbezogen auf die alten Zahlen festgelegt worden. Daher wäre es grundsätzlich richtig, die neuen Zahlen der vollen Teuerung anzupassen. Aber die vorberatende Kommission hat heute gemäss Mehrheitsantrag entschieden, einen Kompromiss zu machen.
Zum Zweiten ist zu bemerken, dass bei der Diskussion des Steuerpaketes in der WAK im Zusammenhang mit der Diskussion des Steuerausfalls für Bund und Kantone immer von einer Zahl von 2,5 Milliarden Franken ausgegangen wurde, ohne dass je die Rede davon war, dass sich der Anteil des Ausfalls des Bundes um die kalte Progression, das heisst um den Betrag von 900 Millionen Franken reduzieren würde. Es würde daher klar Treu und Glauben der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verletzen, wenn wir jetzt die kalte Progression nicht ausgleichen würden.
Zur Minderheit II (Recordon): Herr Recordon verlangt in seinem Minderheitsantrag, dass die kalte Progression nur für jene ausgeglichen wird, die vom Steuerpaket nicht profitieren. Das heisst im Klartext: Bei Alleinstehenden und Konkubinatspaaren würde die kalte Progression ausgeglichen, bei Familien mit Kindern nicht. Ein derartiges Vorgehen würde aber dem klaren Ziel des Steuerpaketes, die steuerliche Benachteiligung der Familien mit Kindern endlich zu beheben, diametral widersprechen, weil der Effekt der Besserstellung derselben mit dem Steuerpaket durch die Verweigerung des Teuerungsausgleichs gerade wieder aufgehoben würde. Dieses Vorgehen widerspricht daher dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Zum Antrag der Minderheit III (Fässler) ist zu bemerken, dass dieser sehr nahe beim Antrag der Mehrheit liegt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass nach Meinung der Mehrheit auch die neuen Abzüge, welche mit dem Steuerpaket eingeführt werden sollen, der Teuerung ab dem 1. Januar 2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Steuerpaketes, bis zum Ende desjenigen Jahres, in welchem die Teuerung 7 Prozent erreicht, anzupassen wären. Nach Meinung der Minderheit III sollte diese Anpassung lediglich für den Tarif und den Kinderabzug gelten.
Zusammenfassend bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und damit das heutige Recht auch auf das Steuerpaket für anwendbar zu erklären und einen Schlussstrich unter das Verwirrspiel der letzten Tage zu ziehen.