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Goll Christine · Nationalrat · 2000-06-05

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-05

Wortprotokoll

Wir werden jetzt direkt hintereinander zwei Vorstösse behandeln, die eigentlich das gleiche Thema betreffen. Sowohl bei der Motion Baumann J. Alexander als auch beim nachfolgenden Postulat Hasler Ernst geht es darum, dass der Bezug von Arbeitslosentaggeldern, der Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach einer Erziehungsperiode, eingeschränkt werden soll. Herr Baumann verlangt in seiner Motion, dass Versicherte vor einer Erziehungsperiode mindestens 6 Monate eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt haben müssen, um überhaupt in den Genuss von Arbeitslosentaggeldern zu kommen.

Ich bin enttäuscht, dass der Bundesrat bereit ist, eine solche Motion entgegenzunehmen. Eine solche Einschränkung wirkt sich vor allem auf Frauen diskriminierend aus. Sie wissen alle, dass es bis heute möglich war, in einer wirtschaftlichen Notsituation nach Trennung oder Scheidung und nach Tod oder Invalidität des Ehepartners Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu beziehen. Die bisherige Gesetzesbestimmung ist schon restriktiv genug, weil sie es zur Bedingung macht, dass die betroffenen Personen in einer wirtschaftlichen Notsituation sind. Wenn Sie hier noch eine zusätzliche restriktive Bestimmung einfügen, dann heisst das, dass Frauen, die den grössten Teil der gesellschaftlich notwendigen, aber unbezahlten Arbeit leisten, diskriminiert werden.

Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an zwei Studien des Bundesamtes für Statistik, die letzten Sommer erschienen sind. In diesen beiden Studien ging es um die Erfassung der gesamtgesellschaftlichen Arbeit. In einer der beiden Studien wurde auch die Monetarisierung der Hausarbeit, der unbezahlten Erziehungs- und Betreuungsarbeit nachgewiesen. Diese Arbeit ist pro Jahr 215 Milliarden Franken wert. Dies entspricht 58 Prozent unseres Bruttoinlandproduktes.

Ich möchte den Bundesrat anfragen, weshalb er bereit ist, diese Motion entgegenzunehmen, obwohl Sie faktisch bereits im letzten Herbst eine Änderung des Avig beschlossen haben, mit welcher Sie die Dauer des Bezugs von Taggeldern für Personen nach einer Erziehungsphase auf die Hälfte reduziert haben.

Wieso wollen Sie einmal mehr die Frauen zusätzlich bestrafen, benachteiligen, die nach einer Erziehungsperiode bzw. nach einer Trennung oder Scheidung oder nach Invalidität oder Tod des Ehemannes auf ein Einkommen von der Arbeitslosenversicherung angewiesen sind?

Ich wäre froh, wenn mir der Bundesrat diese Fragen beantworten könnte; vor allem die Frage, warum er nochmals nachdoppelt, nachdem im letzten Herbst die Bezugsdauer für Taggelder schon einmal gekürzt worden ist.