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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2004-03-16

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-16

Wortprotokoll

Die Minderheit Rennwald will nicht auf die Vorlage eintreten, obschon der Nationalrat der Kommission mit 87 zu 43 Stimmen deutlich den Auftrag gegeben hat, einen Entwurf für eine Gesetzesänderung auszuarbeiten. Die Minderheit wehrt sich, wie sie dargelegt hat, gegen die Aushöhlung des Arbeitsgesetzes und des Arbeitnehmerschutzes. Sie zweifelt daran, dass längere Öffnungszeiten zusätzliche Arbeitsstellen schaffen.

Ich kann dazu klar sagen, dass die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes im Prinzip nicht betroffen sind. Die geltenden Gesetze bleiben weiterhin in Kraft, die bestehenden Schutzverordnungen ebenfalls. Im Gegenteil: Herr Bundespräsident Deiss hat ausgeführt, dass in der Verordnung zusätzliche Verbesserungen angebracht werden sollen.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass das Offenhalten der Geschäfte in den Zentren des öffentlichen Verkehrs einem Bedürfnis entspricht. Selbst Exponenten der rot-grünen Minderheit haben hier zugegeben, dass sie an sich gerne am Sonntag in Zentren des öffentlichen Verkehrs einkaufen. Am Sonntag ist laut Ladeninhabern im Hauptbahnhof Zürich der Umsatz um rund 20 Prozent höher als an normalen Werktagen. Wir können daraus schliessen, dass - wie die eidgenössische Abstimmung über die Änderung des Arbeitsgesetzes im Jahre 1996 und verschiedene kantonale Abstimmungen der letzten Jahre gezeigt haben - die generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten nicht mehrheitsfähig ist, dass aber der Sonntagseinkauf an zentraler Lage durchaus erwünscht ist. Zwei Abstimmungen in Zürich haben dies bestätigt. Hinzu kommt, dass durch die Belebung der Bahnhöfe die Sicherheit der Passanten tendenziell erhöht wird.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, den Nichteintretensantrag der Minderheit Rennwald abzulehnen.

Noch ein Wort zum Rückweisungsantrag Daguet: Herr Daguet hat den Antrag Rechsteiner Paul aus der Kommission aufgenommen und stellt ihn hier als Einzelantrag vor. Er fordert, dass bei den Kantonen und den Sozialpartnern eine Vernehmlassung durchgeführt wird. Der Rückweisungsantrag wurde in der Kommission behandelt und mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission teilte die Meinung, dass die Autonomie der Kantone, die Ladenöffnungszeiten festzulegen, durch die Gesetzesänderung nicht betroffen werde und dass deshalb auf eine Vernehmlassung zu verzichten sei. Ich erinnere daran: Es geht nicht um die Öffnungszeiten der Geschäfte, sondern um die Beschäftigung von Personen in den Geschäften. Auch bezüglich der Sozialpartnerschaft sieht die Mehrheit der Kommission keine zwingende Notwendigkeit, eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Positionen zur Thematik sind erstens bekannt, und zweitens sind sie von den Kommissionsmitgliedern und den Exponenten der Sozialpartner nochmals vollständig eingebracht worden. Wie gesagt: Die Mehrheit der Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Rennwald und den Rückweisungsantrag Daguet abzulehnen.

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