Leu Josef · Nationalrat · 2004-03-16
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-16
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt in ihrer Mehrheit das gesetzgeberische Resultat, welches durch die parlamentarische Initiative Hegetschweiler ausgelöst wurde. Damit wird kein Damm gebrochen, dass der Sonntag flächendeckend, auf kaltem Weg und reinen wirtschaftlichen Interessen folgend zu einem siebten Arbeitstag umfunktioniert wird. Für unsere Fraktion ist es wichtig, dass der Sonntag seine bedeutende Stellung für das religiöse, das gesellschaftliche und kulturelle Leben in einer freiheitlichen Ordnung behalten und entwickeln kann. Es liegt an uns allen, in Freiheit und Eigenverantwortung unseren Beitrag zu leisten, damit dem Sonntag diese unbestrittene Bedeutung weiterhin zukommen kann. Das will aber nicht heissen, dass wir die Augen vor veränderten Lebens- und Konsumgewohnheiten verschliessen können. Wir sollten nicht meinen, wir würden mit staatlichen Auflagen und Verboten zu besseren Sonntagsmenschen.
Genau diesem Aspekt, nämlich den veränderten gesellschaftlichen Bedürfnissen bezüglich Lebensformen, Arbeits- und Freizeitgestaltung, trägt die heute zur Diskussion stehende gesetzliche Regelung Rechnung. Es geht bei dieser neuen Regelung auch darum, eine stossende Differenz zwischen den kantonal geregelten Ladenöffnungszeiten und den arbeitsrechtlichen Anstellungsbedingungen des Verkaufspersonals zu beseitigen und Klarheit zu schaffen. So soll die Regelung neu im Arbeitsgesetz und nicht mehr im Eisenbahngesetz stehen, und den Verkaufsgeschäften in Zentren des öffentlichen Verkehrs soll - unabhängig von Branchen- und Sortimentsbeschränkungen - die Beschäftigung von Personal am Sonntag und abends bis 23 Uhr ermöglicht werden. Die vorgeschlagene Revision des Arbeitsgesetzes entspricht auch dem europäischen Recht, da Ausgleichsruhezeiten auf jeden Fall vorgesehen sind. Uns ist der Schutz der Arbeitnehmenden wichtig. Tatsache ist auch - das ist ein Sicherheitsaspekt -, dass belebte Bahnhöfe eindeutig sicherer sind als andere.
Jenen, die aus grundsätzlichen Überlegungen gegen jegliche Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten und damit der Arbeit an Sonntagen sind, möchte ich sagen: Dank der freiwilligen Bereitschaft vieler Arbeitnehmenden, zu [PAGE 355] aussergewöhnlichen Zeiten bzw. an Wochenenden zu arbeiten, wird es den meisten erst möglich, ihre Freizeit und das kulturelle, familiäre und gesellschaftliche Leben bedürfnisgerecht zu gestalten. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen an der Verkaufsfront im Dienst der Gemeinschaft betreffen auch die rückwärtige Logistik mit Nacht- und Sonntagsarbeit, und diese Branche muss sich entsprechend organisieren können. Oftmals sind diese Bedingungen mit den allgemeinen Arbeits- und Ruhezeitbedingungen des Arbeitsgesetzes nur bedingt vereinbar. Hier braucht es kreative Lösungen. Ich bitte daher den Bundesrat, seiner ursprünglichen Absicht treu zu bleiben und die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz als dynamisches Instrument fortlaufend an die veränderten Lebens- und Konsumgewohnheiten und an neue branchenspezifische Verhältnisse anzupassen. In einer Zeit, in der überall nach Wachstumsmöglichkeiten, nach Arbeit und Verdienst gesucht wird, darf nicht unerwähnt bleiben, dass solche Arbeitsplätze mit Zuschlägen und weiteren arbeitsfreien Tagen gerade bei Teilzeitarbeitenden gesucht sind.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und der entsprechenden Änderung des Arbeitsgesetzes zuzustimmen.