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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2004-03-16

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-16

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag Daguet abzulehnen.

Die parlamentarische Initiative betrifft ja bekanntlich Verkaufsgeschäfte in Zentren des öffentlichen Verkehrs, also Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen. Mit der parlamentarischen Initiative sollen stossende Differenzen [PAGE 354] bezüglich Ladenöffnungszeiten und Anstellungsbedingungen des Verkaufspersonals bereinigt werden, die aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides vom März 2002 entstanden sind. Lange Zeit konnten die Läden in grossen Bahnhöfen ja länger offen bleiben als die Verkaufsgeschäfte ausserhalb grosser Bahnhöfe. Inzwischen sind die Ladenöffnungszeiten aber kantonal weitgehend liberalisiert worden. Der erwähnte Bundesgerichtsentscheid hat nun wieder eine Ungleichbehandlung geschaffen, die stossend ist und die sowohl bei den SBB als auch bei den Ladenbetreibern und beim Personal auf Unverständnis stösst. Der Bundesgerichtsentscheid führt nämlich zur absurden Situation, dass Läden in Bahnhöfen nach kantonalem Recht am Sonntag zwar offen sein könnten, dass aber nach Bundesrecht am Sonntag kein Personal beschäftigt werden darf. Das begreift niemand. In der Praxis führen diese Unklarheiten dazu, dass Tankstellenshops, die ein immer grösseres Sortiment anbieten und zum Teil 24 Stunden am Tag offen sind, wie Pilze aus dem Boden schiessen. Dies hätte Kollege Aeschbacher vielleicht in seine Überlegungen einbeziehen sollen.

Es ist also höchste Zeit, dass hier Klarheit geschaffen wird. Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative im September 2003 denn auch mit 87 zu 43 Stimmen Folge gegeben. Bei der vorgeschlagenen Revision des Arbeitsgesetzes geht es darum, dass Läden in grossen Bahnhöfen sonntags ohne Sonderbewilligung Personal beschäftigen können. Als grosse Bahnhöfe werden Zentren des öffentlichen Verkehrs bezeichnet, die einen grossen Reiseverkehr und eine hohe Umsteigekadenz aufweisen. Damit wird ausgeschlossen, dass kleine Bahnstationen zu Verkaufszentren umgewandelt werden. Davon nicht betroffen sind Kioske und Läden mit beschränktem Sortiment in kleinen Bahnhöfen. Diese dürfen sogar nach geltender Regelung bis 1 Uhr morgens offen haben und sind von dieser Gesetzesrevision nicht betroffen. Es ist auch nicht zwingend, dass sich die Waren- und Dienstleistungsbetriebe direkt auf dem Bahnareal befinden. Massgebend ist wie bereits heute ihr funktionaler Bezug zum Bahnhof.

Die Lebensgewohnheiten der Schweizerinnen und Schweizer haben sich geändert, das ist eine Tatsache. Die Mobilität der Berufstätigen hat enorm zugenommen, und die örtlich beschränkte Öffnung von Verkaufsgeschäften am Sonntag entspricht offensichtlich einem Bedürfnis. Der Bundesrat unterstützt die von der WAK vorgeschlagene Revision des Arbeitsgesetzes und erachtet sie als sinnvoll. Zu den Bedenken der Minderheit in Bezug auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hält der Bundesrat fest, dass für die Arbeits- und Ruhezeiten auf jeden Fall Sondernormen in der Verordnung eingeführt werden, wie sie bereits aktuell für die Bahnnebenbetriebe gelten.

Für das Verkaufspersonal in den Zentren des öffentlichen Verkehrs bedeutet die ständige Diskussion über die Zulässigkeit von Sonntagsarbeit eine enorme Verunsicherung. Wenn das Seco keine Ausnahmebewilligungen erteile, wären allein in den Bahnhöfen Zürich Hauptbahnhof und Zürich-Stadelhofen über 100 Arbeitsplätze gefährdet. Das Problem ist aber in Bern, Basel, Genf, Lugano und Lausanne genau dasselbe; in Bahnhöfen und Flughäfen wären gesamtschweizerisch mehr als 1000 Arbeitsplätze gefährdet. Auch das ist zu berücksichtigen.

Das Personal erleidet durch die Sonntagsarbeit in den Zentren des öffentlichen Verkehrs keine Nachteile, im Gegenteil. Beim Verkaufspersonal sind die Arbeitseinsätze an Sonntagen beliebt, weil sie einen Lohnzuschlag sowie einen freien Tag unter der Woche bringen. Viele Teilzeitangestellte wollen sogar ausschliesslich an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Die "Salami-Aktion" der Gewerkschaften liegt also bestimmt nicht im Interesse der Beschäftigten und noch viel weniger im Interesse der Bahnkunden. Die Demagogie von Kollege Rennwald ist völlig fehl am Platz. Die Realität ist anders, und das sollte auch Kollege Aeschbacher akzeptieren.

Im Weiteren geht es auch im Interesse des öffentlichen Verkehrs und der Bahnkundschaft darum, die Bahnhöfe als attraktive, belebte und damit auch sichere und entwicklungsfähige Standorte zu erhalten und zu fördern.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung hat keinen Wildwuchs von Bahnnebenbetrieben zur Folge und wird vom Bundesrat, vom Seco und vor allem auch von den SBB unterstützt. Eine Vernehmlassung, wie sie gefordert wurde, macht keinen Sinn. Für die Kantone ändert ja nichts; es wäre ein Zeitverlust. Und der Entscheid der WAK, diese Gesetzesänderung vorzunehmen, war sicher auch nicht voreilig, weil wir auch unter einem gewissen Zeitdruck stehen, weil die Fristverlängerung der heute geltenden Praxis Ende dieses Jahres abläuft.

Ich bitte Sie also im Interesse aller Betroffenen - der SBB, der Geschäftsbetriebe, des Verkaufspersonals und vor allem auch der Bahnkunden -, die Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu unterstützen und auf die Gesetzesrevision einzutreten.