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Daguet André · Nationalrat · 2004-03-16

Daguet André · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-16

Wortprotokoll

Ich möchte zum Nichteintretensantrag eventualiter auch noch einen Rückweisungsantrag stellen - Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, bei den Kantonen und den Sozialpartnern eine Vernehmlassung durchzuführen, wie es die Bundesverfassung vorsieht.

Die parlamentarische Initiative Hegetschweiler hatte eine Änderung des Eisenbahngesetzes zum Ziel, und zwar in einem sehr beschränkten Sinne und als Antwort auf den erwähnten Bundesgerichtsentscheid. Die Kommission beschloss dann, stattdessen eine Arbeitsgesetzrevision zu machen. Das ist brisant, muss ich sagen, denn eine Arbeitsgesetzrevision geht wesentlich weiter als das, was seinerzeit die Intention der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler war.

Worum es jetzt geht, ist klar: Mit dieser Arbeitsgesetzesänderung sollen, ohne seriöse Überprüfung und ohne Vernehmlassung bei den Kantonen und den Sozialpartnern, uneingeschränkte Sonntagsverkäufe in Zentren des öffentlichen Verkehrs zugelassen werden. Das heisst nichts anderes, als dass neu umfassende Einkaufszentren in Bahnhöfen zugelassen werden sollen. Diese Änderung - das hat mein Kollege Rennwald bereits gesagt - widerspricht dem Volkswillen, der seinerzeit bei der Ablehnung der ersten Arbeitsgesetzrevision zum Ausdruck kam. Diese Revision wurde - das hat die Umfrage gezeigt - wegen der Liberalisierung der Sonntagsverkäufe abgelehnt. Zudem ist seither die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in den meisten kantonalen Abstimmungen abgelehnt worden.

Das heutige Gesetz lässt genügend Spielraum, um auch an Sonntagen besondere Einkaufsbedürfnisse zu befriedigen - das ist bereits gesagt worden -: in Fremdenverkehrsgebieten, in Kiosken, Bäckereien, Blumenläden, Apotheken, Drogerien usw. Es gibt also genügend Einkaufsmöglichkeiten. Wenn wir den Bundesgerichtsentscheid anschauen, dann sehen wir, dass er bezüglich der Geschäfte, die nur an sechs Tagen der Woche - nicht auch am Sonntag - geöffnet sein sollen, die Grenze klar bei Kleider- und Computergeschäften, bei Elektronikfachgeschäften, bei Möbelgeschäften gezogen hat. In diesem Sinne ist der Entscheid der WAK voreilig: Er fiel, ohne dass die Kantone in einem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren dazu angehört worden wären, wie es in der Verfassung steht.

Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, dass Sie, sofern Eintreten beschlossen wird, meinem Rückweisungsantrag zustimmen, mit dem Auftrag, bei den Kantonen und den Sozialpartnern eine Vernehmlassung durchzuführen, wie dies die Bundesverfassung vorsieht.

Noch eine letzte Bemerkung: Wir haben gestern im Zusammenhang mit dem Ausgleich der kalten Progression darüber diskutiert, und wir haben gestern schon mit Erschrecken feststellen müssen, dass die bürgerliche Seite des Parlamentes zunehmend bereit ist, Gesetze im Schnelltempo durchzusetzen, ohne ordentliches Verfahren, ohne ordentliche Vernehmlassung. Das ist auch bei dieser parlamentarischen Initiative der Fall; deshalb meine Unterstützung für das Nichteintreten und eventualiter dann für Rückweisung an die Kommission.