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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2004-03-17

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 2 Absatz 2 Litera b. Im Namen der SGK bitte ich Sie, hier nicht der WAK zu folgen, sondern der Version des Ständerates zuzustimmen, mit dem Zusatz: "Als solche gelten insbesondere die in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragenen Vorsorgeeinrichtungen."

Gemäss heutigem Recht sind die Personalvorsorgeeinrichtungen von beruflichen Verbänden nicht dem VAG unterstellt, wenn sie die Versicherung nur als Nebenaufgabe betreiben und nur für ihr Personal und ihre Mitglieder sowie deren Arbeitnehmer tätig sind. Mit der 1. BVG-Revision - deshalb hat sich auch die SGK damit befasst - wird diesen Vorsorgeeinrichtungen auch der Anschluss von Nichtmitgliedern erlaubt.

Der Entwurf des Bundesrates zur VAG-Revision geht noch einen Schritt weiter. Er hebt nicht nur die Voraussetzung für die Verbände auf, dass die Versicherung als Nebenaufgabe betrieben wird, sondern streicht ebenfalls die Voraussetzung des wirtschaftlich oder finanziell engen Zusammenhangs unter den verschiedenen Unternehmen, die die Versicherungseinrichtung geschaffen haben. Der Ständerat hat diesbezüglich noch eine Änderung vorgenommen und hinzugefügt, dass aber die Aufsicht über solche Einrichtungen gleichwertig sein müsse. "Gleichwertig" heisst aber nicht gleichartig.

Mit diesen Änderungen, die nun die WAK vorschlägt, gehen wir wieder auf den Stand vor der BVG-Revision zurück, der als sehr unbefriedigend empfunden wurde. Wir haben ganz bewusst eine solche Öffnung angestrebt und lassen nicht zu, dass das, was vom Gesetzgeber ohne Widerstand beschlossen wurde, jetzt wieder rückgängig gemacht werden soll. Die 1. BVG-Revision hat ganz klar Transparenz, aber auch Wettbewerb verlangt. Mit der Lockerung der Auflösung der Kollektivversicherungsverhältnisse - Sie erinnern sich, wenn ein Vertrag länger als fünf Jahre gedauert hat, darf man keine so genannten Rückkaufkosten abziehen - hat man den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, leichter von besseren, von zuträglicheren Angeboten Gebrauch zu machen. Wir wollten aber auch ganz bewusst die Konkurrenz etwas antreiben. Wenn man das Rad jetzt wieder zurückdreht, ist alles zunichte gemacht, was wir damals ganz bewusst angestrebt haben.

Wir haben in der Schweiz ganz verschiedene Einrichtungen, die sich um die berufliche Vorsorge kümmern. Es gibt autonome und teilautonome Einrichtungen, es gibt Möglichkeiten über Lebensversicherungsgesellschaften. Wir alle wissen: Dieses komplizierte Geschäft ist eigentlich mit diesem Mix sehr gut bedient, den wir auch so lassen wollen. Damit hatten wir die berufliche Vorsorge eigentlich gut im Griff.

Es ist klar, wenn wir mehr Möglichkeiten haben, gibt es auch Probleme - und gerade die neuesten Modelle von verschiedenen Versicherungsgesellschaften waren für viele KMU eine grosse Belastung: Einerseits sind die Prämien rapide gestiegen, andererseits wurden die Leistungen ebenso schnell gesenkt. Vielen KMU hat das grossen Schaden zugefügt. In dieser Situation haben neue Einrichtungen die entstandenen Nischen gefüllt, Verbandskassen haben sich geöffnet, z. B. die Metzgerverbandskasse, was jetzt ja möglich ist. Auch die ABB-Pensionskasse, die im Rahmen der [PAGE 380] BVG-Revision immer als Vorzeigemodell gedient hat, hat sich als Avadis Vorsorge AG für andere Versicherte geöffnet.

Hier hätten wir Rückschritte zu verkraften, die wir nicht hinzunehmen bereit sind. Es wird angeführt, dass die Aufsicht vereinheitlicht werden soll. Da sind wir voll und ganz einer Meinung: Sie muss gleichwertig, aber nicht gleichartig sein. Wir haben immer verlangt, dass die Aufsicht neu geregelt werden muss, aber nach einheitlichen Regeln. Es ist nicht so, wie man etwa hört, dass die Aufsicht im BPV besser wäre als im BSV oder umgekehrt. Das ist keine Diskussionsbasis. Die Aufsicht über dieses Geschäft - das verlangen wir, dafür haben wir immer gekämpft - muss allerorts nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden.

Ich bitte Sie also im Namen der SGK, diese Vielfalt von Möglichkeiten zu belassen und keinen Rückschritt zu machen, auch nicht, um hier gewissen Geschäften eine Pfründe zu sichern. Es ist nötig, dass wir gegenseitig die besten Bedingungen auf dem Markt aussuchen können.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der SKG zuzustimmen.