Triponez Pierre · Nationalrat · 2004-03-17
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Ich habe unabhängig von Frau Meyer Thérèse den gleichen Einzelantrag wie sie gestellt. Ich empfehle Ihnen mit diesem Einzelantrag, dem Antrag des Bundesrates zu folgen, in dem Sinn, dass es seine Sache sein soll, festzulegen, in welchem Umfang der "Überschuss" an die Vorsorgewerke weiterzuleiten ist. So haben wir - in diesem Rat übrigens - im letzten Oktober auch bei der Verabschiedung der 1. BVG-Revision entschieden. An diesem Entscheid sollten wir nach meiner Überzeugung festhalten. Wir sollten jetzt auch vermeiden, an einem starren Prozentsatz für die Gewinnbeteiligung im Gesetz festzuhalten, wie dies der Ständerat entgegen unserem Entscheid im Rahmen der 1. BVG-Revision beschlossen hat.
Abgesehen davon, dass der Berechnungsmodus für diese gesetzlich festgelegte "legal quote" offensichtlich noch sehr umstritten ist, birgt ein starrer Prozentsatz die Gefahr in sich, dass das je nach der Höhe des Mindestzinssatzes und der effektiven Entwicklung des Kapitalmarktes zuungunsten entweder der Versicherten oder eben auch des Versicherers ausfallen kann. Aus diesem Grund sollte der Gesetzgeber keine starre Grösse der "legal quote" vorgeben, sondern er sollte dies dem Bundesrat überlassen. Dieser soll dann den Gewinnanteil im Sinne der klaren Kriterien des Artikels 37 festlegen und ihn flexibel gestalten können. Darüber waren wir uns im Saal auch einig. Wir sollten in diesem Punkt eine Differenz zum Ständerat schaffen, damit die ganze Angelegenheit der Basis der "legal quote" nochmals diskutiert werden kann.
Wir alle wollen, dass die "Überschüsse" möglichst vollumfänglich den Versicherten zugute kommen. Darüber herrscht Einigkeit. Wir haben aber meines Erachtens zu Recht von Herrn Bundesrat Merz gehört, dass das Ganze eine Gratwanderung zwischen Transparenz und Solvenz ist und wir gut daran tun, einen vernünftigen Mittelweg zu beschreiten.
In diesem Zusammenhang, wie der Präsident gesagt hat, möchte ich hier auch gleich die Stellungnahme der FDP-Fraktion zum Antrag der SGK zu Artikel 36 Absatz 2bis festhalten. Vielleicht eine Vorbemerkung dazu: Der Antrag der SGK ist sehr knapp zustande gekommen, nämlich gestern Morgen mit 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten der SGK. Ich muss hier festhalten, dass zu diesem Antrag auch keine eigentliche materielle Besprechung durchgeführt worden ist. Es ist also vielleicht ein bisschen fragwürdig, hier von einem Antrag der SGK zu sprechen; vielleicht wäre es besser gewesen - das hat übrigens schon jemand im Saal angetönt -, dass er als Einzelantrag eingereicht worden wäre.
Es stört mich aber mehr, dass in diesem Antrag zu Artikel 36 Absatz 2bis ein unklarer Begriff vorgeschlagen wird, nämlich dass die "Überschüsse" aus der transparenten Betriebsrechnung ermittelt werden sollen. Das ist nicht gerade eine sehr klare Definition, denn jede Betriebsrechnung dürfte ja transparent sein. Gemeint ist aber damit, dass eben die "Überschüsse" nicht vom Bruttoertrag, sondern vom Nettoertrag zu berechnen seien. Dort liegt der Haken des Antrages, den man in Verbindung mit Artikel 37 Absatz 4 sehen muss, wonach mindestens 90 Prozent der so ermittelten "Überschüsse" an die Versicherten weitergegeben werden sollen. Hier würde man einem System zustimmen, das ausserordentlich starr wäre und zu verschiedenen Nachteilen führen würde.
Ich persönlich bin davon überzeugt, dass das ökonomisch falsch oder zumindest fragwürdig wäre, dass eine solche [PAGE 394] Verteilung längerfristig zu höheren Belastungen und Prämien führen könnte, dass wir die Solvenz der Versicherer reduzieren würden - daran sind wir nicht interessiert - und dass wir langfristig tiefere Erträge für die Versicherung erwirtschaften würden; ich denke jetzt hier auch einmal an die KMU. Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass wir auch in Europa isoliert wären. Ich nehme das Beispiel Deutschland: Auch dort werden die "Überschüsse" ganz klar aufgrund der Bruttoerträge berechnet.
Ich möchte Ihnen also sehr beliebt machen, dem Antrag Meyer Thérèse zuzustimmen. Ich ziehe meinen Antrag zu Artikel 37 Absatz 4 bei dieser Gelegenheit zurück, damit wir nicht zwei Abstimmungen haben.
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der SGK-NR zu Artikel 36 Absatz 2bis nicht zu folgen, sondern der Kommission zuzustimmen.