Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-17
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-17
Wortprotokoll
Wir können mit oder ohne Erwähnung dieser "indizierenden Umstände" leben. Der [PAGE 407] Bundesrat ist der Auffassung, dass es auch weiterhin den Gerichten überlassen werden soll, ob sie die indizierenden Umstände den Gefahrstatsachen gleichstellen wollen oder nicht. Es besteht eine entsprechende Gerichtspraxis.
Deshalb glauben wir, dass man aus Gründen der Verständlichkeit des Gesetzesartikels die Variante Ihrer WAK bevorzugen sollte.