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preparatory:AB 41669

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Zuerst eine Vorbemerkung: Herr Kaufmann, die Versicherung hat es in der Hand, ob gekündigt wird oder nicht. Sie muss nur keine Pflichtverletzung begehen. Sie hat jetzt abschliessend klare Vorgaben im Gesetz, worüber sie informieren muss.

Jetzt meine Frage: Können Sie mir sagen, wann bei der Pflichtverletzung die Frist zu laufen beginnt? Was ist der Unterschied zum Vertragsabschluss? Ich stelle die Frage zuhanden der Materialien.

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