Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-03-17
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-17
Wortprotokoll
Es wurde schon erwähnt, dass wir, also die Kommissionssprecher, der Meinung sind - der Antrag wurde ja nicht in der Kommission diskutiert, da er neu hinzugekommen ist -, dass Artikel 68 Absatz 2 bereits in Artikel 37a VAG integriert ist, wenn man ihn eng auslegt. Wenn man die Bestimmung der SGK aber breit auslegt, heisst das doch konkret, dass dann durch die BVG-Vorschriften eben einige Vorschriften, die speziell für die privaten Versicherungen gedacht sind, ausser Kraft gesetzt werden. Sie müssen eben nicht nur die eine Seite sehen, Sie müssen dann auch sehen, was Sie gleichzeitig abschaffen. Es gibt dann eben keine Bewilligungsvoraussetzungen mehr, die schaffen Sie ab. Sie schaffen auch die Eigenmittelunterlegung ab, die einen Teil der Schwankungsreserven für Extremfälle darstellt; es gibt also keine Eigenkapitalunterlegung mehr. Auch die Vorschriften betreffend Aktuar schaffen Sie ab, weil ja dann das BVG vorgeht. Berichterstattungspflichten werden auch geschwächt. Möglichkeiten, einschränkende Vorschriften zu erlassen, und schliesslich auch noch die sichernden Massnahmen und die Aufsichtskompetenz werden abgeschafft.
Ich weiss, Sie standen an dieser Kommissionssitzung unter Zeitdruck. Ich wäre jedoch schon froh, wenn man den Antrag der SGK ablehnen würde, weil nicht klar ist, was damit gemeint ist: Wenn er eng definiert gemeint ist, dann ist der Auftrag überflüssig; wenn er breit gefasst zu verstehen ist, macht er für mich keinen Sinn.