Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2004-03-17
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Ich fordere Sie auf, das Postulat für eine Sistierung der Käufe von Militärgütern aus Israel anzunehmen. Damit wird zugleich die Sistierung der militärisch-technischen Zusammenarbeit mit Israel eingefordert.
Es ist kein einseitiges Postulat. Ich unterschreibe auch alle Postulate, die die Sistierung des Handels mit Rüstungsgütern mit Ländern verlangen, die in einer Konfliktsituation sind. Ich möchte auch noch etwas zu Herrn Gutzwiller sagen. Es hat mich sehr erstaunt, dass Sie der Meinung sind, dass die Schweiz, um ihre Sicherheit zu gewährleisten, Rüstungsgüter beschaffen soll, wo es ihr richtig und wichtig erscheine. Genau das darf nicht sein!
Der Bundesrat hat erklärt, dass die Einhaltung des humanitären Rechtes eine unabdingbare Voraussetzung für jegliche Entwicklung in Richtung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten darstellt. Dieser Grundsatz ist mit allem Nachdruck zu unterstützen. Angesichts der anhaltenden Eskalation im Nahen Osten und der in Menschenrechtsfragen bis auf den heutigen Tag kompromisslosen Haltung der israelischen Regierung kann dieses Ziel aber nur mit einem Moratorium der Zusammenarbeit im militärischen Bereich glaubwürdig und wirkungsvoll vertreten werden.
Wir alle sind besorgt über die humanitäre Situation der Zivilbevölkerungen in beiden Ländern. Ich möchte immer wieder darauf hinweisen: Es geht um die Zivilbevölkerungen in beiden Ländern. Die Forderung nach einem Moratorium erheben wir angesichts der gemeinsamen Verantwortung für die Durchsetzung der Menschenrechte und des Völkerrechtes. Die Schweiz darf nicht länger mit genau jener israelischen Armee - und den damit verbundenen Rüstungsbetrieben und Geheimdiensten - eng kooperieren, deren Missachtung des humanitären Völkerrechtes sie selber scharf verurteilt.
Die Schweiz darf keine militärische Beihilfe leisten zur Zerstörung jener Entwicklungs- und Aufbauarbeit in den palästinensischen Gebieten, zu der sie in den letzten Jahren substanziell beitrug. Ein Moratorium ist daher dringlich. Politische Entscheide sind nicht erst für die Zukunft in Betracht zu ziehen und auf die Beschaffung von Armeematerial einzuengen, wie dies der Bundesrat prüfen will. Das geforderte Moratorium soll in Kraft bleiben, bis die von der Völkergemeinschaft getragenen Uno-Resolutionen 194, 242 und 383 umgesetzt sind, das heisst bis Israel die Besatzung der palästinensischen Gebiete beendet, sich hinter die Grenzen von 1967 zurückzieht und für alle offenen Fragen Lösungen auf der Basis des Völkerrechtes gefunden werden.
Wir sind der festen Meinung, dass die Spirale von Entrechtung, Demütigung, menschenverachtenden Terroranschlägen gegen die israelische, aber auch massiven Übergriffen auf die palästinensische Zivilbevölkerung - ich nenne wiederum beide Zivilbevölkerungen - nur durch die konsequente Verpflichtung auf die Menschenrechte unterbrochen werden kann. Die israelische Armee verstösst seit der Besetzung der Westbank - ich habe die Gebiete erst kürzlich besucht - und des Gaza-Streifens von 1967 massiv gegen die Menschenrechte und gegen das humanitäre Völkerrecht, besonders gegen die vierte Genfer Konvention. Die Ansiedlung von Teilen der eigenen Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten, Häuserzerstörungen, Kollektivstrafen wie die Abriegelung ganzer Gebiete, Administrativhaft, Deportationen, Folter, aussergerichtliche Exekutionen usw. sind leider an der Tagesordnung. Mit dem Bau der Trennmauer, welche bis tief in palästinensisches Gebiet hineinreicht, werden ganze Gebietsteile der Westbank de facto annektiert und wird die betroffene Zivilbevölkerung ihrer Lebensgrundlage beraubt. Auch minimale Anforderungen der vierten Genfer Konvention zum Schutze der Zivilbevölkerung wie die Gewährleistung der medizinischen Versorgung und der Schutz der Ambulanzen und des medizinischen Personals werden grob verletzt, was auch das IKRK in ganz aussergewöhnlicher Art zu einer öffentlichen Stellungnahme zwang.
Die Schweiz trägt als Depositarstaat der vierten Genfer Konvention und als Mitunterzeichnerin der Konvention eine grosse Verantwortung. Die Genfer Konvention verpflichtet alle Staaten, die Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und deren Einhaltung durchzusetzen.
Ich bitte Sie angesichts dieser Auflagen, dieses Postulat, das ja nur eine Prüfung fordert, anzunehmen.