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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-18

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Ich darf den Rat noch einmal auf die jetzt zu entscheidende Frage hinweisen: Es geht jetzt nicht darum, materiell zu entscheiden, ob wir diese asymmetrische Werbeordnung im RTVG wollen oder nicht. Das haben wir entschieden - im Sinne des Anliegens von Herrn Carlo Schmid. Es geht um die Frage, ob es Sinn macht, mit dieser parlamentarischen Initiative parallel dazu noch eine Teilrevision des Gesetzes zu machen. Gemäss Parlamentsrecht wäre diese Initiative zu dem Zeitpunkt, als die Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes verabschiedet wurde, nicht mehr möglich gewesen. Das heisst, unter den heutigen Umständen wäre diese Initiative parlamentsrechtlich eigentlich gar nicht mehr zulässig. Sie ist aber quasi altrechtlich, sie wurde noch vorher eingereicht. Deshalb kann man sie formell behandeln, aber vom Verfahren her macht es wirklich keinen Sinn.

Ich mache Sie noch auf etwas aufmerksam: Wenn Sie jetzt auf die Initiative eintreten, dann geht sie zurück an die Kommission. Die Kommission müsste dann noch einmal die Detailberatung zu all diesen Artikeln führen, die wir in den letzten Wochen hier behandelt haben, und sie würde Ihnen dann das Gleiche noch einmal präsentieren. Das macht vom Verfahren her nun wirklich keinen Sinn.

Deshalb bitte ich Sie, hier jetzt davon Kenntnis zu nehmen und nicht auf die Initiative einzutreten, sondern sie abzuschreiben. Wir haben die entsprechenden Beschlüsse im RTVG gefasst.

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