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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-18

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-18

Wortprotokoll

Es geht um die Frage, ob der Ausfall von gut 70 Millionen Franken künftig - wie bis heute - von den anderen Gebührenzahlern oder vom Sozialwerk bezahlt werden soll. Wer soll also die Kosten für die Befreiung von etwa 150 000 Haushalten mit Ergänzungsleistungsbezügern tragen?

Bis jetzt gingen diese Ausfälle zulasten der Gebührenrechnung. Das wurde nötig nach einem Bundesgerichtsurteil, welches den Anspruch, hier keine Gebühren zu bezahlen, ausgedehnt hat. Das hat dann dazu geführt, dass die SRG-Gebühren erhöht werden mussten. Das war eine der wenigen Gebührenerhöhungen, die relativ gut aufgenommen wurden. Es wurde nicht protestiert, weil die anderen Fernsehgebührenzahler damit einverstanden waren, hier eine Quersubventionierung zugunsten der Ergänzungsleistungsbezüger zu machen.

Nun kann man die Auffassung vertreten, dass das sozialpolitische Anliegen der Gebührenbefreiung über das Sozialversicherungsrecht finanziert werden soll. Wir selbst hatten ursprünglich auch diese Idee und haben im Sommer 2002 den Kantonen eine entsprechende Anpassung des ELG in die Vernehmlassung gegeben. Das Ergebnis war natürlich negativ. Vor allem wurde auf den Nachteil aufmerksam gemacht, dass das zu einer erheblichen Mehrbelastung der Bundeskasse führen würde. Nach dem neuen Finanzausgleich hat der Bund nämlich fünf Achtel der Kosten zu tragen; für das Jahr 2006 ist nach Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherung mit Ausfällen in der Grössenordnung von etwa 70 Millionen Franken zu rechnen. Das heisst, dass das Bundesbudget mit etwa 45 Millionen Franken belastet würde.

So weit meine Information zur Faktenlage.

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