AB 41815
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-18
Wortprotokoll
Zuerst ein Wort zu meinen Interessenbindungen: Ich bin VR-Präsident der AEW Energie AG im Kanton Aargau und VR-Vizepräsident der Axpo Holding AG. Ich bin vor allem aber aktiver Bäckermeister und Präsident - das haben Sie letzten Donnerstag bemerkt - meines Berufsverbandes. Ich sehe deshalb die Problematik der Strommarktöffnung auch aus der Sicht der Konsumenten, der KMU-Betriebe.
Vor rund einem Jahr habe ich die parlamentarische Initiative eingereicht, um auch nach der Ablehnung des EMG die darin enthaltenen zentralen Anliegen wieder aufzunehmen. Vor allem ging es mir um die unbestrittenen zentralen Anliegen, dies aus der Überzeugung heraus, dass sich eine Marktöffnung im Strombereich positiv auf das Wirtschaftswachstum und damit auf die Volkswirtschaft auswirken wird. Es wurde zudem sowohl vom UVEK wie auch von unabhängigen Experten klar festgestellt, dass die Schweizer KMU, die zwei Drittel der Arbeitsplätze repräsentieren, im europäischen Vergleich zu hohe Strompreise bezahlen.
Doch nicht nur aufgrund der Strompreise ist Handlungsbedarf gegeben: In der Zwischenzeit hat sich die Situation im Strommarkt grundlegend geändert. Das Bundesgericht hat am 17. Juni 2003 entschieden, dass die Verweigerung der Stromdurchleitung seitens der Freiburgischen Elektrizitätswerke FEW gegenüber der Watt Suisse/Migros ein missbräuchliches Verhalten darstellt. Dieser Entscheid bedeutet, dass jeder Stromkonsument die Stromdurchleitung für Dritte gestützt auf das Kartellrecht erzwingen kann. Dies hat auch der Bundesrat kürzlich in seiner Antwort auf eine Interpellation bestätigt. Der Strommarkt ist deshalb faktisch geöffnet. Die von niemandem gewollte wilde Strommarktöffnung ist Realität. In der Praxis werden jedoch nur grosse Strombezüger diese Möglichkeit nutzen können. Es besteht somit die Gefahr, dass die Gerichte, gestützt auf das Kartellgesetz, die volle Strommarktöffnung durchsetzen und uns vor vollendete Tatsachen stellen. Um dies zu verhindern, muss rasch eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Das Feld darf nicht den Richtern überlassen werden; es kann auch nicht sein, dass sich nur marktkräftige Unternehmen den Zugang zum Markt verschaffen können und KMU-Betriebe einmal mehr benachteiligt werden.
Der Bundesrat hat am 7. März 2003 die Expertenkommission beauftragt, ein Gesetz zum Elektrizitätsmarkt vorzubereiten. Diese Kommission hat nun die Eckwerte für ein neues Gesetz vorgestellt. Danach soll der Strommarkt in zwei Etappen geöffnet werden. Ab 2007 sollen Grossverbraucher mit über 100 000 Kilowattstunden pro Jahr - das sind ungefähr 1,5 Prozent der Stromkunden - freien Marktzutritt haben. Die grosse Mehrheit der KMU kann erst ab 2012 auf den freien Markt hoffen - hoffen deshalb, weil die zweite Etappe von einem fakultativen Referendum abhängig gemacht wird. Es kann deshalb durchaus sein, dass die dringend notwendige Marktöffnung für kleinere KMU auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird. Zudem lassen die von der Expertenkommission verabschiedeten Eckwerte darauf schliessen, dass uns eine beispiellose Überreglementierung und zusätzliche Abgaben drohen.
Mit diesen Eckwerten hat die heterogen zusammengesetzte Expertenkommission den angestrebten Konsens, eine schlanke Regelung für den sich wild öffnenden Markt, nicht erreicht. Es ist nicht akzeptabel, dass zwei Drittel der Gewerbebetriebe bis auf weiteres vom freien Strommarkt ausgeschlossen bleiben, dafür aber zusätzliche Vorschriften in Kraft gesetzt und der Wirtschaft neue Abgaben aufgebürdet werden. Das Ziel muss ein schlankes Gesetz sein, welches rasch in Kraft tritt und den sofortigen Marktzugang auch für das Gewerbe beinhaltet. Zudem muss es die sichere Versorgung garantieren und das Volks-Nein zum EMG berücksichtigen.
Die grosse Mehrheit der UREK empfiehlt deshalb, meiner Initiative Folge zu geben, dies aus der Überzeugung, dass mit [PAGE 448] der parlamentarischen Initiative die genannten Ziele erreicht werden können. Mit der Initiative ist gewährleistet, dass alle KMU bereits zu Beginn Marktzugang erhalten. Ebenso wird die einheimische Wasserkraft gestärkt, die Stromversorgung sichergestellt, insbesondere auch für Haushaltkunden in ländlichen Regionen. Zudem hat das Parlament mit der Initiative die Möglichkeit, den Fahrplan wieder selber zu bestimmen. Wir werden bei einer Annahme der Initiative in der UREK mit einer Subkommission in der Lage sein, dem Erstrat rasch einen schlanken, KMU-freundlichen Gesetzentwurf zu unterbreiten. Die Grundlagen sind mit den unbestrittenen Elementen des EMG bereits vorhanden.
Noch eine Bemerkung zu Ziffer 2 der Initiative, wo ich die Haushalte vorerst vom Marktzugang ausschliessen möchte: Ich schlage dies aufgrund der Analysen zum Ausgang der Abstimmung über das EMG vor. Es ist aber im Verlaufe der parlamentarischen Beratung zu überlegen, ob in Übereinstimmung mit den Eckwerten der Expertenkommission das Wahlmodell für Haushaltkunden diskutiert werden kann. Dies ist möglich, da ich meine Initiative bewusst in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht habe. Nach dem Entscheid der Wettbewerbskommission und aufgrund der internationalen Entwicklung ist eine rasche und umfassende Regelung des sich wild öffnenden Marktes notwendig.
Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.