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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-06-06

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-06

Wortprotokoll

Nach der Beratung im Ständerat haben sich einige Korrekturen ergeben - wobei festzuhalten ist, dass der Ständerat über weite Strecken der Marschroute des Nationalrates gefolgt ist, in diversen Artikeln jedoch, vor allem redaktionell, eine Verbesserung des Textes erarbeitet hat.

Die SPK des Nationalrates beantragt Ihnen bei Artikel 3, Artikel 5 Absätze 3 und 5, Artikel 9 und Artikel 25 Zustimmung zu den Beschlüssen des Ständerates. Anders lautende Anträge bezüglich dieser Artikel liegen keine vor. Somit sind im Detail die Artikel 6, Artikel 26 und Artikel 29a - zu dem Mehrheits- und Minderheitsanträge bestehen - zu behandeln. Je nach Ausgang dieser Beratungen, insbesondere bei Artikel 29a, werden Sie anschliessend möglicherweise noch über eine Kommissionsmotion zu entscheiden haben.

Die erste Differenz in Artikel 6: Dort hat der Ständerat eingefügt, dass nach Alter gestaffelte Beiträge einzuführen sind.

Diese Frage stellt sich nicht nur im Zusammenhang mit einem allfälligen Primatwechsel zu einem späteren Zeitpunkt. Sie stellt auch hier in der Vorlage in Bezug auf das gewählte Leistungsprimat ein besonderes Problem dar. Wie schon in der ersten Lesung festgestellt worden ist, kommt keine Altersrentenversicherung ohne gewisse Solidaritäten aus, insbesondere nicht ohne Solidarität zwischen Jung und Alt. Hingegen besteht eine etwas problembehaftetere Solidarität zwischen den unteren und den oberen Besoldungsklassen. Diese kann durchaus auch bei Beibehaltung des Leistungsprimats durch einen nach Alter gestaffelten Beitrag gemildert werden.

Herr Bundesrat Villiger hat uns schon in der ersten Debatte darauf aufmerksam gemacht, dass nicht zuletzt dieser Umstand dazu führt, dass gerade bei den unteren Besoldungsklassen des Bundes die Beiträge etwas höher angesetzt werden müssen, um die Finanzierung der "Beletage" mitzutragen. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich aus diesem Grund dem Ständerat an.

Wir beantragen Ihnen bei Artikel 6 Zustimmung zur Mehrheit.

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