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Baader Caspar · Nationalrat · 2000-06-06

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-06

Wortprotokoll

Beim Minderheitsantrag Weyeneth zu Artikel 26 - er wird von mir vertreten, da Herr Weyeneth Kommissionssprecher ist - geht es um die Finanzierung der Deckungslücken, d. h. der Fehlbetragsanteile, welche durch die Einführung des Freizügigkeitsgesetzes entstanden sind.

Die Minderheit will am früheren Entscheid des Nationalrates festhalten. Konkret geht es um 133 Millionen Franken. Es ist für mich als Steuerzahler nicht akzeptabel, dass der Bund diesen Fehlbetrag auch für sämtliche so genannten "angeschlossenen Organisationen" wie z. B. die SRG, die Ruag usw. einfach aus Steuergeldern deckt. Immerhin gibt es unzählige solcher Organisationen mit gegen 3500 Versicherten.

Wir von der Minderheit sind der Meinung, dass die angeschlossenen Organisationen grundsätzlich als Arbeitgeber ihren Anteil an diesen Fehlbetrag selber bezahlen sollen. Für den Fall, dass sie dies aus finanziellen Gründen nicht tun können, wie vermutlich die Ruag, haben wir in Artikel 26 Absatz 4 eine Härtefallklausel ins Gesetz aufgenommen.

Anscheinend hat der Bundesrat bereits mit Beschluss vom 27. Juni 1995 ohne entsprechende Rechtsgrundlage festgelegt, dass diese Deckungslücken gemäss Freizügigkeitsgesetz vom Bund übernommen werden, was natürlich nicht angeht. Das Parlament ist doch nicht dazu da, einfach die Beschlüsse des Bundesrates, wenn dieser seine Kompetenz überschreitet, zu sanktionieren.

Es ist auch eine Frage der Gleichbehandlung gegenüber den privatwirtschaftlichen Pensionskassen. Dort mussten auch die entsprechenden Arbeitgeber die durch das Freizügigkeitsgesetz erzeugten Mehrkosten übernehmen und konnten diese nicht einfach auf den Bund, das heisst den Steuerzahler, abwälzen. Falls Reserven vorhanden waren, konnten diese Arbeitgeber die Zusatzkosten daraus finanzieren.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Weyeneth zu unterstützen.